ANHANG VO (EU) 2023/1419

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Zusammenstellung von vier Mini-Bechern aus feinem Knochenporzellan, fein glasiert, verziert mit Zahlen in künstlerischer Typografie.

Die Becher haben keinen Henkel. Sie sind etwa 6 cm hoch und haben einen Durchmesser von etwa 5,5 cm.

Sie können als Geschirr oder als Dekorationsartikel (z. B. für Blumen oder Kerzen) verwendet werden.

69111000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6911 und 69111000.

Aufgrund der objektiven Merkmale handelt es sich bei der Zusammenstellung von Mini-Bechern um Geschirr. In Anbetracht des Aussehens und des Verwendungszwecks fällt die Ware unter die Position 6911, die Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan, umfasst.

Eine Einreihung in die Position 6913 als Ziergegenstand ist ausgeschlossen, da in diese Position nur Tisch- und andere Haushaltswaren fallen, bei denen der Ziercharakter eindeutig den tatsächlichen Gebrauchswert übertrifft. Die Mini-Becher sind im Wesentlichen für die Verwendung als solche bestimmt; der Ziercharakter ist zweitrangig und beeinträchtigt nicht den tatsächlichen Gebrauchswert. Der Gebrauchscharakter der Ware ist daher der gleiche wie der der entsprechenden nicht verzierten Ware (siehe Erläuterungen zum Harmonisierten System zur Position 6913, Punkt B).

Folglich ist die Zusammenstellung von Mini-Bechern als Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan, in die KN-Unterposition 69111000 einzureihen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.