ANHANG VO (EU) 2023/1446
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Teil A wird wie folgt geändert:
- (1)
- In Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 218 zu Essigsäure wird das Datum ersetzt durch 30. November 2026;
- (2)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 219 zu Aluminiumammoniumsulfat wird das Datum ersetzt durch 15. Dezember 2024;
- (3)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 220 zu Aluminiumsilicat wird das Datum ersetzt durch 15. Dezember 2024;
- (4)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 223 zu Calciumcarbid wird das Datum ersetzt durch 30. November 2026;
- (5)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 227 zu Ethylen wird das Datum ersetzt durch 30. November 2026;
- (6)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 228 zu Teebaumextrakt wird das Datum ersetzt durch 31. Januar 2026;
- (7)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 229 zu Rückständen aus der Fettdestillation wird das Datum ersetzt durch 15. Dezember 2024;
- (8)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 230 zu Fettsäuren C7 bis C20 wird das Datum ersetzt durch 15. Dezember 2024;
- (9)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 232 zu Gibberellinsäure wird das Datum ersetzt durch 15. Juli 2025;
- (10)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 233 zu Gibberellin wird das Datum ersetzt durch 15. Juli 2025;
- (11)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 234 zu hydrolysierten Proteinen wird das Datum ersetzt durch 15. April 2025;
- (12)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 235 zu Eisensulfat wird das Datum ersetzt durch 30. November 2026;
- (13)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 241 zu Pflanzenölen/Nelkenöl wird das Datum ersetzt durch 31. Januar 2026;
- (14)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 242 zu Pflanzenöl/Rapsöl wird das Datum ersetzt durch 15. Dezember 2024;
- (15)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 243 zu Pflanzenölen/Grüne-Minze-Öl wird das Datum ersetzt durch 31. Januar 2026;
- (16)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 246 zu Pyrethrinen wird das Datum ersetzt durch 15. Juni 2026;
- (17)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 257 zu Harnstoff wird das Datum ersetzt durch 30. November 2026;
- (18)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 260 zu Aluminiumphosphid wird das Datum ersetzt durch 30. November 2026;
- (19)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 262 zu Magnesiumphosphid wird das Datum ersetzt durch 30. November 2026;
- (20)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 263 zu Cymoxanil wird das Datum ersetzt durch 15. August 2026;
- (21)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 264 zu Dodemorph wird das Datum ersetzt durch 30. November 2026;
- (22)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 265 zu 2,5-Dichlorbenzoesäuremethylester wird das Datum ersetzt durch 30. November 2026;
- (23)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 266 zu Metamitron wird das Datum ersetzt durch 30. November 2026;
- (24)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 267 zu Sulcotrion wird das Datum ersetzt durch 30. November 2026;
- (25)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 268 zu Tebuconazol wird das Datum ersetzt durch 15. August 2026.
- (26)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 305 zu Flonicamid (IKI-220) wird das Datum ersetzt durch 30. November 2026.
- 2.
-
Teil B wird wie folgt geändert:
- (1)
- In Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 35 zu Halosulfuron-methyl wird das Datum ersetzt durch 31. März 2025;
- (2)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 44 zu Maltodextrin wird das Datum ersetzt durch 28. Februar 2026.
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