Anlage 14 VO (EU) 2023/1464
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1.
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Messung von Formaldehyd, das aus den in Absatz 1 Unterabsatz 1 des Eintrags 77 genannten Erzeugnissen in die Raumluft freigesetzt wird
Das von den in Absatz 1 Unterabsatz 1 des Eintrags 77 genannten Erzeugnissen freigesetzte Formaldehyd wird in der Luft einer Prüfkammer unter den folgenden kumulativen Referenzbedingungen gemessen:- a)
- die Temperatur in der Prüfkammer beträgt (23 ± 0,5) °C;
- b)
- die relative Feuchtigkeit in der Prüfkammer beträgt (45 ± 3) %;
- c)
- der Beladungsfaktor, der als Verhältnis der gesamten Oberfläche des Prüfstücks zum Volumen der Prüfkammer angegeben wird, beträgt (1 ± 0,02) m2/m3. Dieser Beladungsfaktor entspricht der Prüfung von Holzwerkstoffen; bei anderem Material oder anderen Produkten können, wenn ein solcher Beladungsfaktor unter vorhersehbaren Verwendungsbedingungen eindeutig nicht realistisch ist, Beladungsfaktoren nach Abschnitt 4.2.2 der Norm EN 16516(*) verwendet werden;
- d)
- die Luftaustauschrate in der Prüfkammer beträgt (1 ± 0,05) h-1;
- e)
- zur Messung der Formaldehydkonzentration in der Prüfkammer wird eine geeignete Analysemethode angewandt;
- f)
- für die Probenahme der Prüfstücke wird eine geeignete Methode angewandt;
- g)
- die Formaldehydkonzentration in der Luft der Prüfkammer ist während der gesamten Prüfung mindestens zweimal täglich zu messen, wobei der Zeitraum zwischen zwei aufeinanderfolgenden Probenahmen mindestens 3 Stunden beträgt; die Messung wird wiederholt, bis genügend Daten vorliegen, um die Ausgleichskonzentration zu bestimmen;
- h)
- die Dauer der Prüfung ist ausreichend lang, um die Bestimmung der Ausgleichskonzentration durchzuführen, und darf 28 Tage nicht überschreiten;
- i)
- die in der Prüfkammer gemessene Ausgleichskonzentration wird verwendet, um die Einhaltung des Grenzwerts für Formaldehyd, das aus den in Absatz 1 Unterabsatz 1 des Eintrags 77 genannten Erzeugnissen freigesetzt wird, zu überprüfen.
- 2.
- Messung der Formaldehydkonzentration im Fahrzeuginnenraum gemäß Absatz 2 Unterabsatz 1 des Eintrags 77
Bei Straßenfahrzeugen, einschließlich LKW und Bussen, wird die Formaldehydkonzentration unter Umgebungsbedingungen gemäß den in ISO 12219-1(**) oder ISO 12219-10(***) festgelegten Bedingungen gemessen und die gemessene Konzentration ist zur Überprüfung der Einhaltung des in Absatz 2 Unterabsatz 1 des Eintrags 77 genannten Grenzwerts heranzuziehen.Fußnote(n):
- (*)
EN 16516: Bauprodukte — Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen — Bestimmung von Emissionen in die Innenraumluft.
- (**)
ISO 12219-1: Innenraumluft von Straßenfahrzeugen — Teil 1: Gesamtfahrzeugprüfkammer — Spezifikation und Verfahren zur Bestimmung von flüchtigen organischen Verbindungen in Fahrzeugkabinen.
- (***)
ISO 12219-10: Innenraumluft von Straßenfahrzeugen — Teil 10: Gesamtfahrzeugprüfkammer — Spezifikation und Methode zur Bestimmung von flüchtigen organischen Verbindungen in Fahrzeugkabinen — Busse und LKW.
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