Artikel 33 VO (EU) 2023/1470

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt für alle Datenübermittlungen ab dem 1. Januar 2024. Bereits übermittelte Daten werden, sofern dies erforderlich ist und Datenquellen zur Verfügung stehen, überarbeitet.

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