ANHANG VO (EU) 2023/1470
Von Eigentümern von selbst genutztem Wohneigentum getätigte Wohnraumausgaben
Die Kategorien der von Eigentümern von selbst genutztem Wohneigentum getätigten Wohnraumausgaben, die durch den Preisindex für selbst genutztes Wohneigentum (OOH) abgedeckt werden, sind in Artikel 11 aufgeführt. Sie sind im Folgenden definiert.
- a)
-
Die Kategorien „Käufe von neu gebautem Wohnraum” (O.1.1.1.1) und „bestehender Wohnraum, neu von Haushalten gekauft” (O.1.1.2) umfassen die Ausgaben privater Haushalte für Bruttoanlageinvestitionen im Sinne des Anhangs A Nummer 3.124 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 bei sämtlichem zu Marktpreisen gehandeltem Wohnraum, wobei
- i)
- die kaufende Partei ein privater Haushalt im Sinne des Artikels 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) 2016/792 ist;
- ii)
- die verkaufende Partei kein privater Haushalt ist;
- iii)
- der Gegenstand der Transaktion entweder ein neu gebauter Wohnraum (für die Kategorie O.1.1.1.1) oder bestehender Wohnraum (für die Kategorie O.1.1.2) ist, der für die Nutzung durch den Eigentümer gekauft wurde;
- iv)
- der Wohnraum sich im Wirtschaftsgebiet des Mitgliedstaats im Sinne des Artikels 2 Nummer 19 der Verordnung (EU) 2016/792 befindet;
- v)
- es sich bei der Transaktion um eine monetäre Transaktion handelt.
Der Wert der mit dem gehandelten Wohnraum verbundenen Grundstücke ist gemäß der Definition von Bruttoanlageinvestitionen ausgeschlossen.
- b)
-
Die Kategorien „selbstgebauter Wohnraum und größere Renovierungen” (O.1.1.1.2) umfasst die Ausgaben der privaten Haushalte für Bruttoanlageinvestitionen im Sinne des Anhangs A Nummer 3.124 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 für alle als Vorleistungen zugekauften Waren und Dienstleistungen für
- i)
- neuen, von als Selbstbauer agierenden privaten Haushalten gebauten Wohnraum;
- ii)
- größere Renovierungen von bestehendem, von den Eigentümern selbst genutztem Wohnraum.
- c)
-
Die Kategorie „sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf von Wohnraum” (O.1.1.3) umfasst die Ausgaben privater Haushalte für Kosten der Eigentumsübertragung, die gemäß Anhang A Nummer 3.133 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 in den Bruttoanlageinvestitionen enthalten sind und sich auf Folgendes beziehen:
- i)
- den Vorgang des Kaufs und Verkaufs von selbst genutztem Wohnraum, unabhängig von dem institutionellen Sektor, von dem er gekauft wurde;
- ii)
- den Vorgang des Baus durch die Eigentümer und die Durchführung größerer Renovierungen von bestehenden, von den Eigentümern selbst genutztem Wohnraum.
- d)
- Die Kategorie „größere Reparaturen und Instandhaltung” (O.1.2.1) umfasst die Ausgaben privater Haushalte für Vorleistungen im Sinne des Anhangs A Nummer 3.88 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 in Bezug auf sämtliches Material und alle Dienstleistungen für größere Reparaturen und Instandhaltung.
- e)
- Die Kategorie „Versicherungen im Zusammenhang mit Wohnraum” (O.1.2.2) umfasst die Ausgaben privater Haushalte für Vorleistungen in Bezug auf alle unterstellten Dienstleistungsentgelte für Versicherungen in Verbindung mit von den Eigentümern selbst genutztem Wohnraum.
- f)
- Die Kategorie „sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Eigentum an Wohnraum” (O.1.2.3) umfasst die Ausgaben privater Haushalte für Vorleistungen in Bezug auf Dienstleistungen für Eigentümer von Wohnraum, die nicht unter eine der unter den Buchstaben d und e genannten Kategorien fallen und von privaten Haushalten in Verbindung mit von den Eigentümern selbst genutztem Wohnraum erworben werden.
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