Artikel 1 VO (EU) 2023/1488

Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff

Die Genehmigung des in Anhang I beschriebenen Wirkstoffs Quarzsand wird unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen erneuert.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.