Artikel 2 VO (EU) 2023/1536

Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die Verordnung (EU) 2023/377 geltenden Fassung gilt weiterhin für Tees, die vor dem 14. September 2023 in der Union hergestellt oder in die Union eingeführt wurden.

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