ANHANG I VO (EU) 2023/1537
DATENSATZ 1
Bereich: | e. | Statistiken über Pflanzenschutzmittel |
Themenbereich: | i. | Pflanzenschutzmittel |
Einzelthema: | i.1 | In Verkehr gebrachte Pflanzenschutzmittel |
ABSCHNITT I
Die Daten umfassen alle Wirkstoffe in allen in den Mitgliedstaaten während des Bezugszeitraums in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmitteln, einschließlich der Pflanzenschutzmittel, die im Rahmen einer Genehmigung für den Parallelhandel(1) und/oder von Notfallzulassungen(2) in Verkehr gebracht werden.Pflanzenschutzmittel-Kategorien | Frist |
---|---|
31. Dezember des Jahres N+ 1 | |
Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, die in Verkehr gebracht werden (insgesamt) | Q |
- N:
- Jahr, auf das sich die Daten beziehen
- Q:
- Menge der in Verkehr gebrachten Wirkstoffe (kg)
- Bezugszeitraum:
- Kalenderjahr
- Periodizität:
- jährlich
- Geografische Ebene:
- nationale Ebene
ABSCHNITT II
Menge der Wirkstoffe: Bezieht sich auf die Menge der Wirkstoffe in den in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmitteln im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe a.Technische Anforderungen in Bezug auf die Variablen
Die in der vorstehenden Tabelle beschriebenen Daten sind wie folgt zu übermitteln: nach einzelnen Wirkstoffen, Chemikalienklassen, Produktkategorien und Hauptgruppen, wie in Anhang II dargestellt.DATENSATZ 2
Bereich: | e. | Statistiken über Pflanzenschutzmittel |
Themenbereich: | i. | Pflanzenschutzmittel |
Einzelthema: | i.2 | Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft |
ABSCHNITT I
Die Daten umfassen für die gemeinsame Liste von Kulturpflanzen in landwirtschaftlichen Betrieben in den Mitgliedstaaten die Kulturflächen, die mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden, und die Mengen aller während des Bezugszeitraums verwendeten Wirkstoffe einschließlich der Wirkstoffe, die im Rahmen von Notfallzulassungen(3) eingesetzt werden.Kulturpflanzen | Frist | |
---|---|---|
31. Dezember des Jahres N+ 1 | ||
Behandelte Fläche | Menge des Wirkstoffs | |
Weichweizen und Spelz | NAT, OAT | NQS, OQS |
Hartweizen | NAT, OAT | NQS, OQS |
Gerste | NAT, OAT | NQS, OQS |
Körnermais und Corn-Cob-Mix | NAT, OAT | NQS, OQS |
Grünmais/Silomais | NAT, OAT | NQS, OQS |
Raps und Rübsen zur Körnergewinnung | NAT, OAT | NQS, OQS |
Sonnenblumenkerne | NAT, OAT | NQS, OQS |
Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/-erdäpfel) | NAT, OAT | NQS, OQS |
Zuckerrüben (ohne Saatgut) | NAT, OAT | NQS, OQS |
Äpfel | NAT, OAT | NQS, OQS |
Keltertrauben | NAT, OAT | NQS, OQS |
Tafeltrauben | NAT, OAT | NQS, OQS |
Orangen | NAT, OAT | NQS, OQS |
Oliven | NAT, OAT | NQS, OQS |
Kohl | NAT, OAT | NQS, OQS |
Karotten | NAT, OAT | NQS, OQS |
Zwiebeln | NAT, OAT | NQS, OQS |
Tomaten/Paradeiser im Freiland | NAT, OAT | NQS, OQS |
Tomaten/Paradeiser unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung | NAT, OAT | NQS, OQS |
Erdbeeren im Freiland | NAT, OAT | NQS, OQS |
Erdbeeren unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung | NAT, OAT | NQS, OQS |
- N:
- Jahr, auf das sich die Daten beziehen
- NAT:
- Behandelte nichtökologische/nichtbiologische Fläche (ha)
- OAT:
- Behandelte ökologische/biologische Fläche (Fläche in Umstellung und zertifizierte Fläche) (ha)
- NQS:
- Menge aller auf nichtökologischer/nichtbiologischer Fläche verwendeten Wirkstoffe (kg)
- OQS:
- Menge aller auf ökologischer/biologischer Fläche verwendeten Wirkstoffe (Fläche in Umstellung und zertifizierte Fläche) (kg)
- Bezugszeitraum:
- Erntejahr
- Periodizität:
- 2026
- Geografische Ebene:
- nationale Ebene
ABSCHNITT II
Behandelte Fläche (ha): Bezieht sich auf die physisch vorhandene Fläche mit der im Erntejahr zu erntenden Kulturpflanze, die während des Bezugszeitraums mindestens einmal mit einem bestimmten, gemäß Anhang II eingestuften Wirkstoff behandelt wird, unabhängig von der Anzahl der Anwendungen. Behandelte nichtökologische/nichtbiologische Fläche (ha): Bezieht sich auf die behandelte Fläche, ausgenommen ökologisch/biologisch zertifizierte Flächen oder in Umstellung befindliche Flächen. Behandelte ökologische/biologische Fläche (ha): Bezieht sich auf die behandelte Fläche, die gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates(4) ökologisch/biologisch zertifiziert oder in Umstellung befindlich ist. Menge des Wirkstoffs (kg): Bezieht sich auf die Menge jedes Wirkstoffs gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a, der gemäß Anhang II eingestuft ist und während des Bezugszeitraums für die Kulturpflanze verwendet wurde. Auf nichtökologischer/nichtbiologischer Fläche verwendete Menge (kg): Bezieht sich auf die Menge der Wirkstoffe, die für auf nichtökologischen/nichtbiologischen Flächen geerntete Kulturpflanzen verwendet werden. Auf ökologischer/biologischer Fläche verwendete Menge (kg): Bezieht sich auf die Menge der Wirkstoffe, die für Kulturpflanzen verwendet werden, die von ökologischen/biologischen Flächen (ökologisch/biologisch zertifiziert oder in Umstellung befindlich) stammen.Technische Anforderungen in Bezug auf die Variablen
Die in der vorstehenden Tabelle beschriebenen Daten sind wie folgt zu übermitteln: nach einzelnen Wirkstoffen, Chemikalienklassen, Produktkategorien und Hauptgruppen, wie in Anhang II dargestellt. Die Daten umfassen alle Wirkstoffe in allen in den Mitgliedstaaten während des Bezugszeitraums verwendeten Pflanzenschutzmitteln, einschließlich der Pflanzenschutzmittel, die im Rahmen von Notfallzulassungen verwendet werden. Die Daten umfassen alle Behandlungen von der Aussaat/Anpflanzung bis zum Ende der Ernte. Die Daten über die behandelte Fläche sind so zu erfassen, dass die Daten über Fläche und Menge pro Kultur (ohne Doppelzählung) auch aggregiert für Chemikalienklassen, Produktkategorien und Hauptgruppen verfügbar sind. Die Daten umfassen alle Wirkstoffe in allen Pflanzenschutzmitteln, die in landwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden (die Verwendung in Lagereinrichtungen und zur Aussaat ist ausgeschlossen).Fußnote(n):
- (1)
Gemäß Artikel 52 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
- (2)
Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
- (3)
Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
- (4)
Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1).
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