ANHANG IV VO (EU) 2023/1542

ANFORDERUNGEN AN DIE ELEKTROCHEMISCHE LEISTUNG UND DIE HALTBARKEIT VON LV-BATTERIEN, INDUSTRIEBATTERIEN MIT EINER KAPAZITÄT VON MEHR ALS 2 KWH UND ELEKTROFAHRZEUGBATTERIEN

Für die Zwecke dieses Anhangs bezeichnet der Ausdruck
1.
„Bemessungskapazität” die Gesamtzahl der Amperestunden (Ah), die einer voll aufgeladenen Batterie unter Referenzbedingungen entnommen werden können.
2.
„Kapazitätsverlust” den zeit- und einsatzbedingten Rückgang der Lademenge, die eine Batterie bei Bemessungsspannung im Vergleich zur ursprünglichen Bemessungskapazität liefern kann.
3.
„Leistung” die Energiemenge, die eine Batterie über einen bestimmten Zeitraum unter Referenzbedingungen liefern kann.
4.
„Leistungsverlust” den zeit- und einsatzbedingten Rückgang der Leistung, die eine Batterie bei Bemessungsspannung liefern kann.
5.
„Innenwiderstand” den Widerstand gegen den Stromfluss innerhalb einer Zelle oder Batterie unter Referenzbedingungen, d. h. die Summe aus elektronischem und ionischem Widerstand als Beitrag zum effektiven Gesamtwiderstand, der außerdem induktive/kapazitive Komponenten umfasst.
6.
„Round-Trip-Wirkungsgrad” das Verhältnis der Nettoenergie, die eine Batterie während einer Entladeprüfung abgibt, zur Gesamtenergie, die erforderlich ist, um den ursprünglichen Ladezustand durch eine Standardladung wiederherzustellen.

Teil A

1.
Bemessungskapazität (in Ah) und Kapazitätsverlust (in %)
2.
Leistung (in W) und Leistungsverlust (in %)
3.
Innenwiderstand (in Ω) und Innenwiderstandsanstieg (in %)
4.
ggf. Round-Trip-Wirkungsgrad und sein Verlust (in %)
5.
Die voraussichtliche Lebensdauer der Batterie unter den Referenzbedingungen, für die sie im Hinblick auf Ladezyklen (außer bei nichtzyklischen Anwendungen) und Kalenderjahre konzipiert ist.

Teil B

1.
Angewandte Entladegeschwindigkeit und Ladegeschwindigkeit
2.
Verhältnis zwischen der Nennleistung der Batterie (W) und der Batterieenergie (Wh)
3.
Entladungstiefe bei der Prüfung der Zykluslebensdauer
4.
Leistungskapazität bei Ladezustand von 80 % und von 20 %
5.
Gegebenenfalls etwaige mit den gemessenen Parametern durchgeführte Berechnungen

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