Artikel 4 VO (EU) 2023/1579

Beobachtungseinheiten

Die Beobachtungseinheiten für die Statistiken zu den Themenbereichen „Agrarpreisindizes” und „Absolute Preise für Betriebsmittel” sind mit Waren und Dienstleistungen handelnde Einheiten des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs oder deren an den Transaktionen beteiligte Partner. Der landwirtschaftliche Wirtschaftsbereich besteht aus landwirtschaftlichen Betrieben, Wein- und Olivenöl-Erzeugergemeinschaften sowie Einheiten, die darauf spezialisiert sind, Maschinen, Material und Personal für die Durchführung von Lohnarbeiten zur Verfügung zu stellen.

Bei den Beobachtungseinheiten für den Themenbereich „Preise und Pachten für Agrarland” handelt es sich primär um Personen oder Unternehmen, die an Verkäufen oder Verpachtungen landwirtschaftlicher Nutzflächen beteiligt sind, einschließlich Dienstleistern.

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