ANHANG VO (EU) 2023/158
Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019
Unter Nummer 1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 erhält in der zweiten Spalte ( „Bezeichnung” ) der Tabelle der Eintrag zu Prunus L. folgende Fassung:
Prunus L., ausgenommen ruhende, auf Wurzelstöcken von Prunus cerasifera veredelte zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen von Prunus domestica mit nackten Wurzeln und ohne Blätter mit Ursprung in der Ukraine.
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