Artikel 2 VO (EU) 2023/1581
Nahrungsergänzungsmittel mit ≤ 8,0 mg Astaxanthin, die für die allgemeine Bevölkerung über 14 Jahren bestimmt sind und die die Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1377 der Kommission erfüllen, dürfen bis zum 1. Februar 2024 in Verkehr gebracht und bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum vermarktet werden.
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