ANHANG VO (EU) 2023/1627

In Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 wird folgender Eintrag in numerischer Reihenfolge eingefügt:

1079 84731-70-4 Bis(2-ethylhexyl) cyclohexan-1,4-dicarboxylat (DEHCH) ja nein nein 0,05 Nur zur Verwendung als Zusatzstoff mit einem Anteil von höchstens 25 Gew.-% in Polyvinylchlorid (PVC), das bei Raumtemperatur oder darunter mit Lebensmitteln in Berührung kommt, denen in Anhang III Tabelle 2 die Lebensmittelsimulanzien A oder B zugeordnet sind.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.