Präambel VO (EU) 2023/1650
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG(1), insbesondere auf Artikel 98 Absatz 4 Unterabsatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die schwedische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission(2) weist in den Artikeln 30, 31 und 36 Fehler in Bezug auf die Arten der unter eine spezifische Anforderung fallenden Dienstleister auf. Diese Fehler wirken sich auf den Inhalt dieser Bestimmungen aus.
- (2)
- Die schwedische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35.
- (2)
Delegierte Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission vom 27. November 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene Standards für die Kommunikation (ABl. L 69 vom 13.3.2018, S. 23).
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