Artikel 6 VO (EU) 2023/1651

Bewertung des liquiditätsrelevanten Reputationsrisikos

Die zuständigen Behörden bewerten, wie sich die folgenden Ereignisse im Zusammenhang mit einem Reputationsverlust auf das Liquiditätsrisiko der Wertpapierfirma auswirken können:

a)
der Marktzugang der Wertpapierfirma wird eingeschränkt;
b)
die Refinanzierungsquellen der Wertpapierfirma werden durch ihre Gegenparteien eingeschränkt;
c)
die Markt-Gegenparteien schränken ihre Risikopositionen in außerbörslichen Geschäften gegenüber der Wertpapierfirma ein.

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