Artikel 7 VO (EU) 2023/1669

Überprüfung

Die Kommission überprüft diese Verordnung im Lichte des technischen Fortschritts und legt die Ergebnisse dieser Bewertung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags dem gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1369 eingerichteten Konsultationsforum spätestens am 20. September 2027 vor.

Dabei bewertet sie insbesondere die Angemessenheit

a)
einer Überarbeitung der Prüfmethoden, um Änderungen des typischen Endnutzerverhaltens und neuen Funktionen Rechnung zu tragen;
b)
einer Hinzufügung von Informationen über den ökologischen Fußabdruck auf dem Etikett;
c)
einer Überarbeitung der Prüftoleranzen in Anhang IX;
d)
einer Überarbeitung des Reparierbarkeitsindex, einschließlich zusätzlicher Aspekte und der Preise für Ersatzteile.

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