Artikel 7 VO (EU) 2023/1669
Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung im Lichte des technischen Fortschritts und legt die Ergebnisse dieser Bewertung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags dem gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1369 eingerichteten Konsultationsforum spätestens am 20. September 2027 vor.
Dabei bewertet sie insbesondere die Angemessenheit
- a)
- einer Überarbeitung der Prüfmethoden, um Änderungen des typischen Endnutzerverhaltens und neuen Funktionen Rechnung zu tragen;
- b)
- einer Hinzufügung von Informationen über den ökologischen Fußabdruck auf dem Etikett;
- c)
- einer Überarbeitung der Prüftoleranzen in Anhang IX;
- d)
- einer Überarbeitung des Reparierbarkeitsindex, einschließlich zusätzlicher Aspekte und der Preise für Ersatzteile.
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