ANHANG I VO (EU) 2023/1669

Begriffsbestimmungen für die Anhänge

(1)
„angegebene Werte” bezeichnet die Werte, die der Lieferant für die zu beschreibenden, zu berechnenden oder zu messenden technischen Parameter in den technischen Unterlagen gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1369 sowie gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d und Anhang VI der vorliegenden Verordnung für die Prüfung der Übereinstimmung durch die Behörden der Mitgliedstaaten bereitstellt;
(2)
„Batterielaufzeit pro Zyklus” bezeichnet die in Stunden (h) angegebene Zeit, in der ein Smartphone oder ein Slate-Tablet in einem festgelegten Testszenario mit einer anfänglich vollständig aufgeladenen Batterie betrieben werden kann, bevor sich das Gerät aufgrund einer entleerten Batterie automatisch abschaltet;
(3)
„Nennkapazität” bezeichnet die vom Hersteller angegebene Strommenge, die eine Batterie in einem Zeitraum von fünf Stunden abgeben kann, wenn sie unter bestimmten Bedingungen gemessen wird, ausgedrückt in Milliamperestunden (mAh);
(4)
„Restkapazität” bezeichnet die Kapazität einer Batterie, bei der ihre Spitzenleistung normal bleibt, im Vergleich zu dem Zeitpunkt, zu dem das Produkt neu war;
(5)
„Batterielaufzeit in Zyklen” bezeichnet die Anzahl der Ladungs- und Entladungszyklen, ausgedrückt in Zyklen, denen eine Batterie standhalten kann, bis ihre nutzbare elektrische Leistung 80 % ihrer Nennkapazität erreicht hat;
(6)
ENDdevice [h] bezeichnet die Batterielaufzeit pro Zyklus, die als gewichteter Wert auf der Grundlage der gemessenen Laufzeit für definierte Funktionen, einschließlich der Funktion des Bereitschaftszustands, in Stunden berechnet wird;
(7)
„C” bezeichnet ein Maß für die Rate, mit der eine Batterie im Verhältnis zu ihrer Kapazität aufgeladen wird, definiert als Ladestrom geteilt durch die Kapazität, ausgedrückt in 1/h;
(8)
„Nennspannung” bezeichnet die Spannung einer Batterie, die in der Mitte zwischen vollständig geladener und vollständig entladener Batterie auf der Grundlage einer Entladungsrate von 0,2 C gemessen wird;
(9)
„Endspannung für die Prüfung der Batterielaufzeit in Zyklen” bezeichnet die spezifizierte Spannung im geschlossenen Stromkreis, bei der die Entladung einer Batterie während der Prüfung beendet wird;
(10)
„Energieeffizienzindex” bezeichnet das Verhältnis zwischen der Batterielaufzeit pro Zyklus (ENDdevice) und der Nennspannung der Batterie, multipliziert mit der Nennkapazität der Batterie;
(11)
„Eindringschutzgrad” bezeichnet den Schutzumfang eines Gehäuses gegen das Eindringen fester Fremdkörper und/oder gegen das Eindringen von Wasser, der gemäß standardisierter Prüfverfahren gemessen und mit einem Kodierungssystem ausgedrückt wird, mit dem das Maß dieses Schutzes angezeigt wird;
(12)
„vollständig erweiterter Zustand” bezeichnet den Zustand des Geräts, in dem bewegliche Teile wie Displays und Tastaturen so ausgeklappt, geöffnet oder in ähnlicher Weise erweitert sind, dass der durch das Produkt aus Länge und Breite definierte erweiterte Bereich maximiert ist;
(13)
„Garantie” bezeichnet jede der folgenden, gegenüber dem Verbraucher eingegangenen Verpflichtungen des Einzelhändlers oder Lieferanten:

a)
den Kaufpreis zu erstatten,
b)
das Smartphone oder das Slate-Tablet zu ersetzen, zu reparieren oder in anderer Form zu bearbeiten, falls es nicht die in der Garantieerklärung oder der einschlägigen Werbung aufgeführten Eigenschaften aufweist;

(14)
„Ersatzteil” bezeichnet ein Einzelteil, das bei einem Smartphone oder einem Slate-Tablet ein Teil mit derselben oder einer ähnlichen Funktion ersetzen kann. Die Funktion des Smartphones oder des Slate-Tablets wird wiederhergestellt oder verbessert, wenn das Teil durch ein Ersatzteil ersetzt wird. Ersatzteile können gebrauchte Teile sein;
(15)
„Zerlegung” bezeichnet ein Verfahren, bei dem ein Produkt in einer Weise in seine Einzelteile und/oder Bauteile zerlegt wird, dass es anschließend wieder zusammengesetzt und in Betrieb genommen werden könnte;
(16)
„Befestigungselement” bezeichnet ein Hardware-Bauteil oder einen Stoff, das bzw. der zwei oder mehr Gegenstände, Teile oder Stücke mechanisch, magnetisch oder auf andere Weise verbindet oder befestigt. Ein Hardware-Bauteil, das zusätzlich einer elektrischen Funktion dient, gilt ebenfalls als Befestigungselement;
(17)
„wiederverwendbares Befestigungselement” bezeichnet ein Befestigungselement, das beim Wiederzusammenbau für denselben Zweck vollständig wiederverwendet werden kann und das bei der Zerlegung oder beim Wiederzusammenbau keine solchen Schäden am Produkt oder am Befestigungselement selbst verursacht, dass ihre mehrfache Wiederverwendung unmöglich gemacht wird;
(18)
„mitgeliefertes Befestigungselement” bezeichnet ein abnehmbares Befestigungselement, das ohne zusätzliche Kosten mit dem Ersatzteil geliefert wird, an dem es angeschlossen oder befestigt werden soll; Klebstoffe gelten als mitgelieferte Befestigungselemente, wenn sie ohne zusätzliche Kosten mit dem Ersatzteil in einer für den Wiederzusammenbau ausreichenden Menge geliefert werden;
(19)
„abnehmbares Befestigungselement” bezeichnet ein Befestigungselement, das kein wiederverwendbares Befestigungselement ist, dessen Entfernung jedoch das Produkt weder beschädigt noch Rückstände hinterlässt, sodass ein Wiederzusammenbau ausgeschlossen wäre;
(20)
„Schritt” bezeichnet einen Vorgang, der mit der Entfernung eines Teils (oder Bündels) oder einem Werkzeugwechsel endet; jede Verlegung eines Teils außerhalb seiner ursprünglichen Einbaustelle, auch wenn dies zu einer teilweisen Trennung oder zum Ausstecken führt, gilt ebenfalls als Entfernung;
(21)
„Sicherheitsaktualisierung” bezeichnet eine Aktualisierung des Betriebssystems, einschließlich Sicherheits-Patches, falls für ein bestimmtes Gerät relevant, deren Hauptzweck darin besteht, die Sicherheit des Produkts zu erhöhen;
(22)
„korrigierende Aktualisierung” bezeichnet eine Aktualisierung des Betriebssystems, einschließlich Softwarekorrekturen, deren Zweck darin besteht, Störungen, Fehler oder Fehlfunktionen im Betriebssystem zu korrigieren;
(23)
„Funktionsaktualisierung” bezeichnet eine Aktualisierung des Betriebssystems, deren Hauptzweck darin besteht, neue Funktionen einzuführen;
(24)
„Batterie” bezeichnet ein Teil, das aus einer oder mehreren Batteriezellen besteht, einschließlich, soweit für das Produktmodell relevant, einer elektronischen Schaltung mit batteriebezogenen Sensoren für das Batteriemanagement, einem oder mehreren Gehäusen, Batteriebehälter, Halterungen, Abschirmungen, Materialien für die thermische Schnittstelle und elektrischen Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts;
(25)
„Rückwand” oder „Rückwandbaugruppe” bezeichnet das rückseitige Hauptgehäuse, das, soweit für das Produktmodell relevant, die folgenden Elemente umfasst: den Rahmen, eine am rückseitigen Hauptgehäuse befestigte Rückwandabdeckung, Linsenabdeckungen für die nach hinten gerichtete Kamera, gedruckte Antennen, Halterungen/Klammern, Abschirmungen, Dichtungen, elektrische Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts und Materialien für die thermische Schnittstelle;
(26)
„Zusatzmikrofon” bezeichnet ein Mikrofon, das für die Sprachsignale des Nutzers nicht wesentlich ist, sondern sekundäre Funktionen wie u. a. die Verringerung des Umgebungsgeräuschs erfüllt;
(27)
„Frontkamerabaugruppe” bezeichnet jedes Teil, das aus einer oder mehreren Kameras besteht, die auf den Nutzer des Geräts ausgerichtet sind, darunter, soweit für das Produktmodell relevant:

a)
Kamerakomponenten und zugehörige Sensoren;
b)
Blitzlichtkomponenten;
c)
optische Bauteile;
d)
mechanische Bauteile, die für Funktionen wie Bildstabilisierung und Fokussierung benötigt werden;
e)
Modulgehäuse;
f)
Halterungen/Klammern;
g)
Abschirmungen;
h)
Signalleuchten;
i)
Zusatzmikrofone;
j)
elektrische Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts;

(28)
„rückseitige Kamerabaugruppe” bezeichnet jedes Teil, das aus einer oder mehreren Kameras besteht, die auf die Rückseite des Geräts ausgerichtet sind, darunter, soweit für das Produktmodell relevant:

a)
Kamerakomponenten und zugehörige Sensoren;
b)
Blitzlichtkomponenten;
c)
optische Bauteile;
d)
mechanische Bauteile, die für Funktionen wie Bildstabilisierung und Fokussierung benötigt werden;
e)
Modulgehäuse;
f)
Halterungen/Klammern;
g)
Abschirmungen;
h)
Zusatzmikrofone;
i)
elektrische Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts;

(29)
„externer Audio-Anschluss” bezeichnet einen Anschluss für Audiosignale zum Anschließen an einen Kopfhörer, externe Lautsprecher oder ähnliche Audiogeräte, einschließlich, soweit für das Produktmodell relevant, von Halterungen/Klammern, Dichtungen und elektrischen Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts;
(30)
„externer Ladeanschluss” bezeichnet einen Anschluss für das kabelgebundene Laden von Batterien, der unter Umständen auch für den Datenaustausch und zum Laden eines anderen Geräts durch umgekehrtes Laden verwendet wird und aus einem USB-C-Steckverbinder und einem zugehörigen Gehäuse besteht und, soweit für das Produktmodell relevant, Halterungen/Klammern, Dichtungen und elektrische Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts umfasst;
(31)
„mechanische Taste” bezeichnet einen mechanischen Schalter oder eine Baugruppe mechanischer Schalter, die gedrückt werden können, oder eine Schiebetaste, die mechanisch bewegt werden kann, um Funktionen wie die Lautstärke, das Auslösen der Kamera oder das Ein- oder Ausschalten des Geräts zu aktivieren oder zu deaktivieren, und der bzw. die, soweit für das Produktmodell relevant, Halterungen/Klammern, Dichtungen und elektrische Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts umfasst bzw. umfassen;
(32)
„Hauptmikrofone” bezeichnet die für die Sprachsignale des Nutzers bestimmten Mikrofone, einschließlich, soweit für das Produktmodell relevant, Dichtungen und elektrischen Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts;
(33)
„Lautsprecher” bezeichnet jeden Lautsprecher und jedes mechanische Bauteil zur Geräuscherzeugung, einschließlich, soweit für das Produktmodell relevant, Modulgehäuse, Dichtungen und elektrische Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts;
(34)
„Scharnierbaugruppe” bezeichnet ein Teil, das das Einklappen eines Geräts unter Wahrung seiner Betriebsintegrität ermöglicht, gegebenenfalls einschließlich Modulgehäuse;
(35)
„mechanischer Display-Einklappmechanismus” bezeichnet ein Teil, das das Einklappen eines Geräts, einschließlich seines Displays, unter Wahrung seiner Betriebsintegrität ermöglicht;
(36)
„Ladegerät” bezeichnet ein externes Netzteil zum Aufladen der Batterie eines Mobiltelefons und zur Stromversorgung eines batteriebetriebenen Mobiltelefons, schnurlosen Telefons oder Slate-Tablets;
(37)
„Displaybaugruppe” bezeichnet die Gesamtheit der Displayeinheit und gegebenenfalls des Digitalisierers der Frontplatte, einschließlich, soweit für das Produktmodell relevant:

a)
Rückseite;
b)
Abschirmungen,
c)
Displayrahmen;
d)
Rückbeleuchtungseinheiten;
e)
elektronischer Schaltkreise, einschließlich:

i)
Display-Steuereinheit, jedoch ohne Hauptgraphikprozessor
ii)
Zeilen- und Spaltenregler;
iii)
Tastsignal-Schaltung;
iv)
elektrische Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts;

(38)
„fachlich kompetenter Reparateur” bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, die bzw. das fachgerechte Reparaturen und Wartungsarbeiten an Smartphones oder Slate-Tablets vornimmt, entweder als Dienstleistung oder im Hinblick auf den anschließenden Weiterverkauf des reparierten Geräts;
(39)
„Reparatur- und Wartungsinformationen” bezeichnet die Reparatur- und Wartungsinformationen nach Anhang II Abschnitt B Nummer 1.1 Unternummer 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/1670 für Smartphones und nach Anhang II Abschnitt D Nummer 1.1 Unternummer 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/1670 für Slate-Tablets, zu denen Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte in Bezug auf das betreffende Produkt Zugang gewähren müssen;
(40)
„Datum des Inverkehrbringens” bezeichnet das Datum des Inverkehrbringens der ersten Einheit eines Produktmodells;
(41)
„Datum der Beendigung des Inverkehrbringens” bezeichnet das Datum des Inverkehrbringens der letzten Einheit eines Produktmodells;
(42)
„herstellerspezifisches Werkzeug” bezeichnet Werkzeug, das nicht von der breiten Öffentlichkeit zu kaufen ist oder für das es keine gültigen Patente zur Lizenzierung zu fairen, vernünftigen und nichtdiskriminierenden Bedingungen gibt;
(43)
„einfache Werkzeuge” bezeichnet Schraubendreher für Schrauben mit Schlitz, Schraubendreher für Schrauben mit Kreuzschlitz, Schraubendreher für Schrauben mit Innensechsrund, Winkelschraubendreher für Schrauben mit Innensechskant, Ring-Maulschlüssel, Kombinationszangen, Kombinationszangen zum Abisolieren und Crimpen von Kabeln, Halbrundzangen, Seitenschneider, Wasserpumpenzangen (Greifzangen mit Gleitgelenk/Multigrip-Zangen), Festklemmzangen, Hebeleisen, Pinzetten, Vergrößerungsgläser, Spatel und Haken;
(44)
„handelsübliches Werkzeug” bezeichnet ein Werkzeug, das der breiten Öffentlichkeit zum Kauf zur Verfügung steht und weder einfaches Werkzeug noch herstellerspezifisches Werkzeug ist;
(45)
„getrennte Schutzabdeckung” bezeichnet eine Schutzabdeckung, die mit einem Smartphone oder Slate-Tablet versandt werden kann, aber nicht als erforderlicher Teil des Gehäuses dient und nicht als integraler Bestandteil des Produkts gilt;

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