ANHANG V VO (EU) 2023/1669

Produktdatenblatt

Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b muss der Lieferant die in Tabelle 8 aufgeführten Angaben in die Produktdatenbank eingeben. Im Nutzerhandbuch oder in anderen mit dem Produkt bereitgestellten Unterlagen ist klar und deutlich der Verweis zu dem Modell in der Produktdatenbank in Form einer vom Menschen lesbaren Internetadresse (URL) oder eines QR-Codes anzugeben, oder aber es ist die Registriernummer des Produkts anzugeben.

Tabelle 8

Produktdatenblatt

1.
Handelsmarke(*)(**)
2.
Modellkennung(**):
3.
Allgemeine Produktparameter:
ParameterWert
4.
Gerätetyp
[Smartphone/Tablet]
5.
Betriebssystem
[Android/iOS/Sonstiges]
6.
Energieeffizienzklasse
[A/B/C/D/E/F/G]b
7.
Vom Nutzer auswechselbare Batterie (***)
[ja/nein]
8.
Batterielaufzeit pro Zyklus (ENDdevice [h])
x
9.
Batterielaufzeit in Zyklen — Standardeinstellungen [Zyklen]
≥x00
10.
Nennkapazität der Batterie (Crated [mAh])
x
11.
Versand mit Schutzabdeckung
[ja/nein]
12.
Prüfung der Zuverlässigkeit nach wiederholtem freien Fall — Stürze ohne Defekt [n]
[≥ x]
13.
Prüfung der Zuverlässigkeit nach wiederholtem freien Fall — Stürze ohne Defekt, im vollständig erweiterten Zustand geprüft [n]
[≥ x/n.z.]
14.
Klasse der Zuverlässigkeit nach wiederholtem freien Fall
[A/B/C/D/E]b
15.
Eindringschutzgrad
IPxx
16.
Angegebene Eintauchtiefe in Wasser, bei IPx8 [m]
[x,xx/n.z.]
17.
Ritzbeständigkeit des Bildschirms auf Mohsscher Härteskala
x
18.
Ladegerät
Erforderliche Ausgangsleistung [W]x
Steckverbindertyp (am Ende des Geräts)[USB-A/USB-Micro B/USB-C/anderer]
Angaben zur Reparierbarkeit:
19.
Garantierte Mindestverfügbarkeit von Sicherheits-, Korrektur- und Funktionsaktualisierungen für das Betriebssystem (*)(**) (Jahre)
x
20.
Reparierbarkeitsklasse (auf der Grundlage des nachstehenden Index)
[A/B/C/D/E]b
21.
Reparierbarkeitsindex(**)
x,xx/5
21a.
Zerlegungstiefe (SDD) Wert(**)
x,xx/5
21b.
Wert „Befestigungselemente (Typ)” (SF)(**)
x,xx/5
21c.
Wert „Werkzeuge (Typ)” (ST)(**)
x,xx/5
21d.
Wert „Ersatzteile” (SSP)(**)
x,xx/5
21e.
Wert „Software-Aktualisierungen (Dauer)” (SSU)(**)
x,xx/5
21f.
Wert „Reparaturinformationen” (SRI)(**)
x,xx/5
22.
Weblink zu Informationen über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für fachlich kompetente Reparateure und Endnutzer(*)(**)(****)
https://xxx
23.
Weblink zu Reparaturanweisungen für Endnutzer(*)(**)(*****)
https://xxx
24.
Weblink zu Richtbeträgen für die Preise vor Steuern(*)(**)(******)
https://xxx
Weitere Angaben:
25.
Mindestlaufzeit der vom Lieferanten angebotenen Garantie(*)(**) [Monate]
x
Anschrift des Lieferanten(*)(**)(*******)

Fußnote(n):

(*)

Änderungen dieser Einträge gelten nicht als relevante Änderungen im Sinne des Artikels 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/1369.

(**)

Dieser Eintrag gilt nicht als relevant im Sinne des Artikels 2 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/1369.

(***)

Das Verfahren für den Austausch der Batterien erfüllt die folgenden Kriterien:

Befestigungselemente müssen mitgeliefert oder wiederverwendbar sein,

der Austausch muss ohne Werkzeug, mit einem (einer) mit dem Produkt oder Ersatzteil gelieferten Werkzeug(ausrüstung) oder mit einfachen Werkzeugen durchführbar sein,

der Austausch muss in einer Anwendungsumgebung durchführbar sein,

der Austausch muss für einen Laien durchführbar sein.

(****)

Die Lieferanten müssen den Weblink zu der Website angeben, auf der die einschlägigen Informationen verfügbar sind. Für Smartphones ist jedoch nach dem Zeitplan und den Bestimmungen des Anhangs II Abschnitt B Nummer 1.1 Unternummer 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2023/1670 und für Slate-Tablets gemäß Anhang II Abschnitt D Nummer 1.1 Unternummer 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2023/1670 ein effektiver Zugang zur Website zu gewähren.

(*****)

Die Anbieter müssen den Weblink zu der Website angeben, auf der die einschlägigen Informationen verfügbar sind. Für Smartphones ist jedoch nach dem Zeitplan und den Bestimmungen des Anhangs II Abschnitt B Nummer 1.1 Unternummer 2 letzter Absatz der Verordnung (EU) 2023/1670 und für Slate-Tablets gemäß Anhang II Abschnitt D Nummer 1.1 Unternummer 2 letzter Absatz der Verordnung (EU) 2023/1670 ein effektiver Zugang zur Website zu gewähren.

(******)

Die Anbieter müssen den Weblink zu der Website angeben, auf der die einschlägigen Informationen verfügbar sind. Für Smartphones ist jedoch nach dem Zeitplan und den Bestimmungen des Anhangs II Abschnitt B Nummer 1.1 Unternummer 4 der Verordnung (EU) 2023/1670 und für Slate-Tablets gemäß Anhang II Abschnitt D Nummer 1.1 Unternummer 4 der Verordnung (EU) 2023/1670 ein effektiver Zugang zur Website zu gewähren.

(*******)

Der Lieferant muss diese Daten nicht für jedes Modell eingeben, wenn sie von der Datenbank automatisch bereitgestellt werden.

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