Artikel 8 VO (EU) 2023/1670
Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung im Lichte des technischen Fortschritts und legt das Ergebnis dieser Bewertung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags dem gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) eingerichteten Konsultationsforum bis zum 20. September 2027 vor.
Bei der Überprüfung berücksichtigt sie insbesondere:
- a)
- ob es notwendig ist, den Anwendungsbereich dieser Verordnung zu überarbeiten, um der Marktentwicklung Rechnung zu tragen;
- b)
- ob es angebracht ist, intelligente, direkt am Körper tragbare Geräte (Wearables) in den Anwendungsbereich dieser Verordnung aufzunehmen und allgemeine und spezifische Anforderungen für diese festzulegen;
- c)
- ob es angebracht ist, spezifische Ökodesign-Anforderungen zur Widerstandsfähigkeit von Slate-Tablets gegen versehentliches Fallenlassen festzulegen;
- d)
- ob es angebracht ist, die Anforderung an die Batterielaufzeit in Zyklen zu verschärfen;
- e)
- ob es angebracht ist, eine standardisierte Batterie festzulegen, die austauschbar in einer Reihe von Mobiltelefonen und Slate-Tablets verwendet werden könnte;
- f)
- ob es notwendig ist, Anforderungen festzulegen, um die Reparatur und Nachrüstbarkeit mit gebrauchten Ersatzteilen und/oder Ersatzteilen Dritter zu ermöglichen oder zu verbessern;
- g)
- ob es notwendig ist, die Liste der Ersatzteile, die Liste der für die jeweiligen Zielgruppen (einschließlich fachlich kompetenter Reparateure und Endnutzer) erhältlichen Ersatzteile und der Reparaturinformationen, für die Anforderungen festgelegt sind, zu überarbeiten oder zu erweitern;
- h)
- ob weitere chemische Elemente unter den Informationsanforderungen in Anhang II aufgeführt werden sollten;
- i)
- ob es notwendig ist, Zuverlässigkeitsanforderungen für klappbare Geräte aufzunehmen;
- j)
- ob es angebracht ist, Anforderungen zum Gehalt an recycelten Materialien festzulegen.
- k)
- ob es angebracht ist, weitere Informationsanforderungen in Bezug auf Ersatzteilpreise vorzuschreiben;
- l)
- die Möglichkeit für Hersteller, Daten für den 3D-Druck von Kunststoffkomponenten (z. B. Batteriefachabdeckung, Schalter usw.) auf einer frei zugänglichen Website öffentlich zugänglich zu machen, entweder zusätzlich zu ihrer Verpflichtung, diese Ersatzteile fachlich kompetenten Reparateuren oder Endnutzern zur Verfügung zu stellen, oder als Mittel zur Erfüllung dieser Verpflichtung;
- m)
- ob es angebracht ist, die Serialisierung von Teilen zu verbieten;
- n)
- ob es angebracht ist, Anforderungen an die Aktualisierung der Funktionalität des Betriebssystems festzulegen;
- o)
- ob es angebracht ist, Ausnahmen für klappbare Geräte festzulegen;
- p)
- ob es angebracht ist, Ökodesign-Anforderungen für Mobiltelefone mit flexiblem Haupt-Display, das der Nutzer teilweise oder vollständig ab- und aufrollen kann, festzulegen;
- q)
- ob es angebracht ist, die Fristen für die Verfügbarkeit von Aktualisierungen des Betriebssystems zu verlängern;
- r)
- ob es angebracht ist, die Frist für die Verfügbarkeit von Ersatzteilen zu verlängern.
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU (ABl. L 198 vom 28.7.2017, S. 1).
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