Artikel 5 VO (EU) 2023/1694
Die Verordnung (EU) Nr. 1302/2014 wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d wird der Ausdruck „mobile Ausrüstungen für den Bau und die Instandhaltung von Eisenbahninfrastrukturen” ersetzt durch „Sonderfahrzeuge, z. B. Gleisbaumaschinen” .
- 2.
- Artikel 8 wird gestrichen;
- 3.
-
Artikel 11 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 Unterabsatz 2 wird wie folgt geändert:
- i)
-
Der einleitende Satz erhält folgende Fassung:
„Sie gelten jedoch weiterhin für:”
- ii)
- Buchstabe c wird gestrichen;
- b)
- die Absätze 2 und 3 werden gestrichen.
- 4.
- Der Anhang wird gemäß Anhang V der vorliegenden Verordnung geändert.
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