Artikel 5 VO (EU) 2023/1694

Die Verordnung (EU) Nr. 1302/2014 wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d wird der Ausdruck „mobile Ausrüstungen für den Bau und die Instandhaltung von Eisenbahninfrastrukturen” ersetzt durch „Sonderfahrzeuge, z. B. Gleisbaumaschinen” .
2.
Artikel 8 wird gestrichen;
3.
Artikel 11 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Unterabsatz 2 wird wie folgt geändert:

i)
Der einleitende Satz erhält folgende Fassung:

„Sie gelten jedoch weiterhin für:”

ii)
Buchstabe c wird gestrichen;

b)
die Absätze 2 und 3 werden gestrichen.

4.
Der Anhang wird gemäß Anhang V der vorliegenden Verordnung geändert.

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