ANHANG VO (EU) 2023/1757
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Teil A wird wie folgt geändert:
- (1)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 40 zu Deltamethrin wird das Datum ersetzt durch 15. August 2026;
- (2)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 65 zu Flufenacet wird das Datum ersetzt durch 15. Juni 2025;
- (3)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 69 zu Fosthiazat wird das Datum ersetzt durch 31. Januar 2027;
- (4)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 102 zu Chlortoluron wird das Datum ersetzt durch 15. August 2026;
- (5)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 104 zu Daminozid wird das Datum ersetzt durch 15. September 2025;
- (6)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 107 zu MCPA wird das Datum ersetzt durch 15. August 2026;
- (7)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 108 zu MCPB wird das Datum ersetzt durch 15. August 2026;
- (8)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 160 zu Prosulfocarb wird das Datum ersetzt durch 31. Januar 2027;
- (9)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 161 zu Fludioxonil wird das Datum ersetzt durch 15. Juni 2025;
- (10)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 162 zu Clomazon wird das Datum ersetzt durch 15. Juni 2025;
- (11)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 186 zu Tritosulfuron wird das Datum ersetzt durch 15. Juli 2025;
- (12)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 271 zu Bensulfuron wird das Datum ersetzt durch 15. August 2026;
- (13)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 272 zu Natrium-5-nitroguaiacolat wird das Datum ersetzt durch 31. Januar 2027;
- (14)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 273 zu Natrium-o-nitrophenolat wird das Datum ersetzt durch 31. Januar 2027;
- (15)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 274 zu Natrium-p-nitrophenolat wird das Datum ersetzt durch 31. Januar 2027;
- (16)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 275 zu Tebufenpyrad wird das Datum ersetzt durch 31. Januar 2027;
- (17)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 276 zu Chlormequat wird das Datum ersetzt durch 28. Februar 2027;
- (18)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 278 zu Propaquizafop wird das Datum ersetzt durch 28. Februar 2027;
- (19)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 279 zu Quizalofop-P-ethyl und Quizalofop-P-tefuryl wird das Datum ersetzt durch 28. Februar 2027;
- (20)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 307 zu Sulfurylfluorid wird das Datum ersetzt durch 31. Januar 2027;
- 2.
-
Teil B wird wie folgt geändert:
- (1)
- in Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 45 zu Eugenol wird das Datum ersetzt durch 30. April 2026;
- (2)
- in Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 46 zu Geraniol wird das Datum ersetzt durch 30. April 2026;
- (3)
- in Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 47 zu Thymol wird das Datum ersetzt durch 30. April 2026;
- 3.
-
Teil E wird wie folgt geändert:
In Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 1 zu Flumetralin wird das Datum ersetzt durch 11. Mai 2026.
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