ANHANG VO (EU) 2023/1757

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

1.
Teil A wird wie folgt geändert:

(1)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 40 zu Deltamethrin wird das Datum ersetzt durch 15. August 2026;
(2)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 65 zu Flufenacet wird das Datum ersetzt durch 15. Juni 2025;
(3)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 69 zu Fosthiazat wird das Datum ersetzt durch 31. Januar 2027;
(4)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 102 zu Chlortoluron wird das Datum ersetzt durch 15. August 2026;
(5)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 104 zu Daminozid wird das Datum ersetzt durch 15. September 2025;
(6)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 107 zu MCPA wird das Datum ersetzt durch 15. August 2026;
(7)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 108 zu MCPB wird das Datum ersetzt durch 15. August 2026;
(8)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 160 zu Prosulfocarb wird das Datum ersetzt durch 31. Januar 2027;
(9)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 161 zu Fludioxonil wird das Datum ersetzt durch 15. Juni 2025;
(10)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 162 zu Clomazon wird das Datum ersetzt durch 15. Juni 2025;
(11)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 186 zu Tritosulfuron wird das Datum ersetzt durch 15. Juli 2025;
(12)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 271 zu Bensulfuron wird das Datum ersetzt durch 15. August 2026;
(13)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 272 zu Natrium-5-nitroguaiacolat wird das Datum ersetzt durch 31. Januar 2027;
(14)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 273 zu Natrium-o-nitrophenolat wird das Datum ersetzt durch 31. Januar 2027;
(15)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 274 zu Natrium-p-nitrophenolat wird das Datum ersetzt durch 31. Januar 2027;
(16)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 275 zu Tebufenpyrad wird das Datum ersetzt durch 31. Januar 2027;
(17)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 276 zu Chlormequat wird das Datum ersetzt durch 28. Februar 2027;
(18)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 278 zu Propaquizafop wird das Datum ersetzt durch 28. Februar 2027;
(19)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 279 zu Quizalofop-P-ethyl und Quizalofop-P-tefuryl wird das Datum ersetzt durch 28. Februar 2027;
(20)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 307 zu Sulfurylfluorid wird das Datum ersetzt durch 31. Januar 2027;

2.
Teil B wird wie folgt geändert:

(1)
in Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 45 zu Eugenol wird das Datum ersetzt durch 30. April 2026;
(2)
in Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 46 zu Geraniol wird das Datum ersetzt durch 30. April 2026;
(3)
in Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 47 zu Thymol wird das Datum ersetzt durch 30. April 2026;

3.
Teil E wird wie folgt geändert:

    In Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 1 zu Flumetralin wird das Datum ersetzt durch 11. Mai 2026.

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