Anlage 6 VO (EU) 2023/1772
AUSFÜLLEN EINES FLUGPLANS
-
1.
-
ICAO-Vorlage für das Flugplanformblatt
- 2.
- Anweisungen für das Ausfüllen des Flugplanformblatts
- 2.1.
- Allgemeines
Bitte halten Sie die vorgegebenen Formate und Vorgaben für die Angaben der Daten genau ein. Die Daten sind beginnend bei der ersten freien Stelle des jeweiligen Felds einzusetzen. Nicht benutzte Felder bzw. Stellen eines Felds sind freizulassen. Tragen Sie alle Zeitangaben in UTC mit 4 Ziffern ein. Geben Sie die voraussichtliche Flugdauer in 4 Ziffern (Stunden und Minuten) an. Der grau unterlegte Bereich vor Feld 3 ist von den ATS- und COM-Diensten auszufüllen, es sei denn, die Zuständigkeit für die Erstellung der Flugplanmeldungen wurde delegiert.- 2.2.
- Anweisungen für die Eingabe der ATS-Daten
Die Felder 7 bis 18 und, sofern von der zuständigen Behörde verlangt oder auf andere Weise für notwendig erachtet, Feld 19 sind wie nachstehend angegeben auszufüllen. ANGABE einer der folgenden Luftfahrzeugkennungen mit höchstens 7 alphanumerischen Zeichen und ohne Bindestriche oder Symbole:- a)
- die ICAO-Kennung des Luftfahrzeugbetreibers, gefolgt von der Flugkennung (z. B. KLM511, NGA213, JTR25), wenn das vom Luftfahrzeug verwendete Funkrufzeichen aus der ICAO-Funkbezeichnung des Luftfahrzeugbetreibers und der Flugkennung besteht (z. B. KLM511, NIGERIA213, Jester25), oder
- b)
- die Staatszugehörigkeit oder das Kennzeichen multinationaler Betreiber und Eintragungskennzeichen des Luftfahrzeugs (z. B. EIAKO, 4XBCD, N2567GA), wenn
- 1.
- das vom Luftfahrzeug zu verwendende Funkrufzeichen allein aus dieser Kennung besteht (z. B. CGAJS) oder das ICAO-Funkrufzeichen des Luftfahrzeugbetreibers (z. B. BLIZZARD CGAJS) vorangestellt wird,
- 2.
- das Luftfahrzeug nicht mit Funk ausgestattet ist.
Flugregeln
- I–
- der gesamte Flug soll nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden oder
- V–
- der gesamte Flug soll nach Sichtflugregeln durchgeführt werden oder
- Y–
- ein Flug mit einem oder mehreren Flugregelwechseln, der mit Instrumentenflugregeln beginnt oder
- Z–
- ein Flug mit einem oder mehreren Flugregelwechsel, der mit Sichtflugregeln beginnt.
- S–
- Flug im Linienflugverkehr
- N–
- Flug im Nichtlinienflugverkehr
- G–
- Flug der allgemeinen Luftfahrt
- M–
- Militärflug
- X–
- Flug, der nicht unter die vorstehenden Kategorien einzuordnen ist
- J–
- SUPER zur Angabe eines Luftfahrzeugmusters, das als solches im ICAO-Dokument 8643 (Aircraft Type Designators), letzte Ausgabe, so eingestuft ist
- H–
- HEAVY, zur Angabe eines Luftfahrzeugmusters mit einer höchstzulässigen Startmasse von 136000 kg oder mehr, mit Ausnahme der im ICAO-Dokument 8643 als SUPER (J) eingestuften Luftfahrzeugmuster
- M–
- MEDIUM zur Angabe eines Luftfahrzeugmusters mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 136000 kg, jedoch mehr als 7000 kg
- L–
- LIGHT zur Angabe eines Luftfahrzeugmusters mit einer höchstzulässigen Startmasse von 7000 kg oder weniger
- a)
- Vorhandensein einschlägiger betriebstüchtiger Ausrüstung an Bord des Luftfahrzeugs
- b)
- Ausrüstung und Fähigkeiten entsprechend den Qualifikationen der Flugbesatzung und
- c)
- gegebenenfalls Genehmigung der zuständigen Behörde
Funkkommunikation, Navigation und Anflughilfen — Ausrüstung und Fähigkeiten
- N–
- wenn keine COM/NAV/Anflughilfeausrüstung für die zu fliegende Strecke mitgeführt wird oder die Ausrüstung nicht betriebstüchtig ist oder
- S–
- wenn die Standard-COM/NAV/Anflughilfeausrüstung für die zu fliegende Strecke mitgeführt wird und betriebstüchtig ist und/oder
A | GBAS-Landesystem | J7 | CPDLC FANS 1/A SATCOM (Iridium) |
B | LPV (APV mit SBAS) | K | MLS |
C | Loran C | L | ILS |
D | DME | M1 | ATC SATVOICE (INMARSAT) |
E1 | FMC WPR ACARS | M2 | ATC SATVOICE (MTSAT) |
E2 | D-FIS ACARS | M3 | ATC SATVOICE (Iridium) |
E3 | PDC ACARS | O | VOR |
G | GNSS. Soll ein Teil des Fluges nach IFR durchgeführt werden, sind GNSS-Empfänger angesprochen, die dem ICAO-Anhang 10 Band I entsprechen. | P1 | CPDLC RCP 400 |
P2 | CPDLC RCP 240 | ||
P3 | SATVOICE RCP 400 | ||
H | HF RTF | P4-P9 | Reserviert für RCP |
I | Trägheitsnavigation | R | zugelassen für PBN |
J1 | CPDLC ATN VDL Mode 2 | T | TACAN |
J2 | CPDLC FANS 1/A HFDL | U | UHF RTF |
J3 | CPDLC FANS 1/A VDL Mode A | V | VHF RTF |
J4 | CPDLC FANS 1/A VDL Mode 2 | W | zugelassen für RVSM |
J5 | CPDLC FANS 1/A SATCOM (INMARSAT) | X | zugelassen für MNPS |
J6 | CPDLC FANS 1/A SATCOM (MTSAT) | Y | VHF mit 8,33 kHz-fähiger Funkausrüstung |
Z | Sonstige mitgeführte Ausrüstung oder sonstige Fähigkeiten |
- ANGABE von
- N, wenn keine Überwachungsausrüstung für die zu fliegende Strecke mitgeführt wird oder die Ausrüstung nicht betriebstüchtig ist
- ANGABE
- einer oder mehrerer der folgenden Deskriptoren (höchstens 20 Zeichen) zur Beschreibung der betriebstüchtigen Überwachungsausrüstung und/oder -fähigkeiten an Bord:
- A–
- Transponder — Mode A (4 Ziffern — 4096 Codes)
- C–
- Transponder — Mode A (4 Ziffern — 4096 Codes) und Mode C
- E–
- Transponder — Mode S, einschließlich Fähigkeit für Luftfahrzeugkennung, Druckhöhen und extended Squitter (ADS-B)
- H–
- Transponder — Mode S, einschließlich Fähigkeit für Luftfahrzeugkennung, Druckhöhen und erhöhte Überwachung
- I–
- Transponder — Mode S, einschließlich Fähigkeit für Luftfahrzeugkennung, jedoch ohne Druckhöhenfähigkeit
- L–
- Transponder — Mode S, einschließlich Fähigkeit für Luftfahrzeugkennung, Druckhöhen, extended Squitter (ADS-B) und erhöhte Überwachung
- P–
- Transponder — Mode S, einschließlich Druckhöhenfähigkeit, jedoch ohne Fähigkeit zur Luftfahrzeugkennung
- S–
- Transponder — Mode S, einschließlich Druckhöhen- und Luftfahrzeugkennungsfähigkeit
- X–
- Transponder — Mode S weder mit der Luftfahrzeugkennungs- noch der Druckhöhenfähigkeit
- B1–
- ADS-B mit festgelegter Sendefähigkeit von 1090 MHz ADS-B ( „Out” )
- B2–
- ADS-B mit festgelegter Sende- und Empfangsfähigkeit von 1090 MHz ADS-B ( „Out” und „In” )
- U1–
- ADS-B-Sendefähigkeit ( „Out” ) mittels UAT
- U2–
- ADS-B-Sende- und Empfangsfähigkeit ( „Out” und „In” ) mittels UAT
- V1–
- ADS-B-Sendefähigkeit ( „Out” ) mittels VDL Mode 4
- V2–
- ADS-B- Sende- und Empfangsfähigkeit ( „Out” und „In” ) mittels VDL Mode 4
- D1–
- ADS-C mit FANS-1/A-Fähigkeiten
- G1–
- ADS-C mit ATN-Fähigkeiten
- ANGABE
- der vierstelligen ICAO-Ortskennung des Startflugplatzes nach Dokument 7910 (Location Indicators)
- ODER
- wenn keine Ortskennung zugewiesen wurde,
- —
Bezeichnung und Ort des Flugplatzes beginnend mit der Kenngruppe „DEP/” oder
- —
der erste Streckenpunkt oder ein Markierungsfunkfeuer mit der Kenngruppe „DEP/” , wenn das Luftfahrzeug nicht von einem Flugplatz gestartet ist,
- ODER–
- sofern der Flugplan von einem Luftfahrzeug im Flug eingeht,
- DANACH
- ist nach dem Pfeil die Beschreibung der Flugstrecke nach Buchstabe c einzufügen.
- a)
- Reisegeschwindigkeit (höchstens 5 Zeichen)
Kilometer pro Stunde, ausgedrückt als „K” , gefolgt von 4 Ziffern (z. B. K0830), oder
Knoten, ausgedrückt als „N” , gefolgt von 4 Ziffern (z. B. N0485), oder
Mach (wahre Machzahl), sofern von der zuständigen Behörde so vorgeschrieben, gerundet auf das nächste Hundertstel der Mach-Einheit, ausgedrückt als „M” , gefolgt von 3 Ziffern (z. B. M082).
- b)
- Reiseflughöhe (höchstens 5 Zeichen)
Flugflächen, ausgedrückt als „F” , gefolgt von 3 Ziffern (z. B. F085, F330) oder
Flugflächen nach dem metrischen System in Zehnmeterstufen, ausgedrückt als „S” , gefolgt von 4 Ziffern (z. B. S1130), sofern von der zuständigen Behörde so vorgeschrieben, oder
Höhe über NN in Hundertfußstufen, ausgedrückt als „A” , gefolgt von 3 Ziffern (z. B. A045, A100) oder
Höhe über NN in Zehnmeterstufen, ausgedrückt als „M” , gefolgt von 4 Ziffern (z. B. M0840) oder
bei unkontrollierten VFR-Flügen die Buchstaben „VFR” .
- c)
- Flugstrecke (einschließlich Änderungen der Geschwindigkeit und/oder der Flugregeln)
- ANGABE
- der Kennung des ersten ATS-Streckensegments, wenn der Startflugplatz auf der ATS-Streckenführung liegt oder mit ihr verbunden ist,
- ODER
- der Kenngruppe „DCT” , gefolgt von dem Punkt des Zusammentreffens mit dem ersten ATS-Streckensegment und der Kennung der ATS-Strecke, wenn der Startflugplatz nicht auf der ATS-Streckenführung liegt oder mit ihr verbunden ist.
- ANGABE
- jedes Punkts, an dem entweder der Beginn einer Änderung der Geschwindigkeit und/oder der Flugfläche oder eine Änderung der ATS-Strecke und/oder eine Änderung der Flugregeln geplant ist,
- von der Kennung des nächsten ATS-Streckensegments, auch wenn es mit dem vorherigen ATS-Streckensegment identisch ist,
- ODER
- von der Kenngruppe „DCT” , wenn der Flug zum nächsten Punkt außerhalb einer bezeichneten Strecke liegt, es sei denn, beide Punkte sind durch geografische Koordinaten definiert.
- ANGABE
- der Punkte, zwischen denen in der Regel eine Flugzeit von 30 Minuten oder eine Flugstrecke von 370 km (200 NM) nicht überschritten wird, einschließlich aller Punkte, an denen die Geschwindigkeit, Flughöhe, der Kurs über Grund oder Flugregeln geändert werden sollen,
- ODER
- wenn die zuständigen Behörden dies verlangen,
- IST
- für Flüge, die überwiegend in Ost-West-Richtung zwischen 70°N und 70°S verkehren, der Kurs über Grund durch Bezugnahme auf signifikante Streckenpunkte zu definieren, die aus Schnittpunkten von halben oder ganzen Graden geographischer Breite mit Meridianen in Abständen von 10 Grad geografischer Länge gebildet werden. Für Flüge, die in Gebieten außerhalb dieser Breitengrade verkehren, sind die Kurse über Grund durch Bezugnahme auf signifikante Streckenpunkte zu definieren, die aus Schnittpunkten von Breitenparallelen mit Meridianen in Abständen von in der Regel 20 Grad geografischer Länge gebildet werden. Der Abstand zwischen signifikanten Streckenpunkten darf so weit wie möglich eine Stunde Flugzeit nicht überschreiten. Bei Bedarf müssen zusätzliche signifikante Streckenpunkte festgelegt werden.
- Für Flüge, die überwiegend in Nord-Süd-Richtung verkehren, sind die Kurse über Grund durch Bezugnahme auf signifikante Streckenpunkte zu definieren, die aus den Schnittpunkten ganzer Grade geografischer Länge mit festgelegten Breitenparallelen im Abstand von 5 Grad gebildet werden.
- ANGABE
- der Kenngruppe „DCT” zwischen aufeinanderfolgenden Punkten, es sei denn, beide Punkte werden durch geografische Koordinaten oder durch Peilung und Entfernung bestimmt.
- —
Nur Grade (7 Zeichen):
2 Ziffern zur Bezeichnung der geografischen Breite in Graden, gefolgt von dem Buchstaben „N” (Nord) oder „S” (Süd), gefolgt von 3 Ziffern zur Bezeichnung der geografischen Länge in Graden, gefolgt von dem Buchstaben „E” (Ost) oder „W” (West). Für die korrekte Anzahl von Ziffern sind gegebenenfalls Nullen einzufügen (z. B. 46N078W).
- —
Grade und Minuten (11 Zeichen):
4 Ziffern zur Bezeichnung der geografischen Breite in Graden und Minuten, gefolgt von dem Buchstaben „N” (Nord) oder „S” (Süd), gefolgt von 5 Ziffern zur Bezeichnung der geografischen Länge in Graden und Minuten, gefolgt von dem Buchstaben „E” (Ost) oder „W” (West). Für die korrekte Anzahl von Ziffern sind gegebenenfalls Nullen einzufügen (z. B. 4620N07805W).
- —
Peilung und Entfernung von einem Bezugspunkt:
Die Identifizierung des Bezugspunkts, gefolgt von 3 Ziffern, die die missweisende Richtung von dem Punkt kennzeichnen, gefolgt von 3 Ziffern, die die Entfernung in Seemeilen von diesem Streckenpunkt kennzeichnen. In Gebieten mit hohem Breitengrad, für die die zuständige Behörde festgelegt hat, dass die Bezugnahme auf missweisende Peilung nicht praktikabel ist, kann die rechtweisende Peilung verwendet werden. Für die korrekte Anzahl von Ziffern sind gegebenenfalls Nullen einzufügen — z. B. ist ein Punkt 180° missweisend in einer Entfernung von 40 NM von VOR „DUB” als DUB180040 auszudrücken.
Beispiele: | LN/N0284A045 |
MAY/N0305Fl80 | |
HADDY/N0420F330 | |
4602N07805W/N0500F350 | |
46N078W/M082F330 | |
DUB180040/N0350M0840 |
Beispiele: | LN VFR |
LN/N0284A050 IFR |
Beispiele: | C/48N050W/M082F290F350 |
C/48N050W/M082F290PLUS | |
C/52N050W/M220F580F620 |
- ANGABE
- der vierstelligen ICAO-Ortskennung des Zielflugplatzes nach Dokument 7910 (Location Indicators)
- ODER
- wenn keine Ortskennung zugewiesen wurde,
- ANGABE von
- „ZZZZ” und in Feld 18unter der Kenngruppe „DEST/” der Name und Ort des Flugplatzes
- ANGABE
- der voraussichtlichen Gesamtflugdauer.
- ANGABE
- der vierstelligen ICAO-Ortskennung von höchstens zwei Zielausweichflugplätzen nach Dokument 7910 (Location Indicators), durch ein Leerzeichen getrennt,
- ODER
- wenn dem Zielausweichflugplatz keine Ortskennung zugewiesen wurde,
- ANGABE von
- „ZZZZ” und in Feld 18 unter der Kenngruppe „ALTN/” der Name und Ort des Zielausweichflugplatzes.
- ANGABE
- 0 (Null), wenn keine weiteren Angaben erforderlich,
- ODER
- aller sonstigen erforderlichen Informationen in der nachstehenden Reihenfolge in Form des geeigneten Indikators, der aus den nachstehend definierten Indikatoren ausgewählt wird, gefolgt von einem Schrägstrich und den aufzuzeichnenden Informationen:
STS/ | Grund für ATS-Sonderbehandlung, z. B. eine Such- und Rettungsmission, wie folgt: | |
ALTRV: | Flug mit Höhenreservierung | |
ATFMX: | Flug, der von der zuständigen Behörde von ATFM-Maßnahmen befreit wurde | |
FFR: | Flug zur Brandbekämpfung | |
FLTCK: | Flugvermessung von Navigationsanlagen | |
HAZMAT: | Flug zum Transport gefährlicher Güter | |
HEAD: | Flug mit Staatsoberhäuptern | |
HOSP: | Flug, der von einer medizinischen Stelle als dringend notwendig deklariert wurde | |
HUM: | Flug im humanitären Einsatz | |
MARSA: | Flug, für den eine militärische Stelle die Verantwortung für die Staffelung zwischen militärischen Luftfahrzeugen übernimmt | |
MEDEVAC: | Flug im Rahmen medizinischer Notfall-Evakuierungen, | |
NONRVSM: | Flug, der ohne RVSM-Fähigkeit im RVSM-Luftraum betrieben werden soll | |
SAR: | Flug im Such- und Rettungsdienst und | |
STATE: | Flug im Militär-, Zoll- oder Polizeieinsatz | |
Andere Gründe für eine ATS-Sonderbehandlung müssen nach der Kenngruppe „RMK/” eingetragen werden. | ||
PBN/ | Angabe der RNAV- und/oder RNP-Fähigkeiten. Einzutragen sind so viele der nachstehenden Deskriptoren wie auf den Flug zutreffen (bis zu 8 Einträge, d. h. insgesamt nicht mehr als 16 Zeichen). |
RNAV-SPEZIFIKATIONEN | |||
---|---|---|---|
A1 | RNAV 10 (RNP 10) | C1 | RNAV 2 alle zugelassenen Sensoren |
C2 | RNAV 2 GNSS | ||
B1 | RNAV 5 alle zugelassenen Sensoren | C3 | RNAV 2 DME/DME |
B2 | RNAV 5 GNSS | C4 | RNAV 2 DME/DME/IRU |
B3 | RNAV 5 DME/DME | ||
B4 | RNAV 5 VOR/DME | D1 | RNAV 1 alle zugelassenen Sensoren |
B5 | RNAV 5 INS oder IRS | D2 | RNAV 1 GNSS |
B6 | RNAV 5 LORANC | D3 | RNAV 1 DME/DME |
D4 | RNAV 1 DME/DME/IRU |
RNP-SPEZIFIKATIONEN | |||
---|---|---|---|
L1 | RNP 4 | S1 | RNP APCH |
S2 | RNP APCH mit BARO-VNAV | ||
O1 | Basic RNP 1 alle zugelassenen Sensoren | ||
O2 | Basic RNP 1 GNSS | T1 | RNP AR APCH mit RF (besondere Genehmigung erforderlich) |
O3 | Basic RNP 1 DME/DME | T2 | RNP AR APCH ohne RF (besondere Genehmigung erforderlich) |
O4 | Basic RNP 1 DME/DME/IRU |
- NAV/
- Signifikante Daten in Bezug auf Navigationsausrüstung (außer PBN/) wie von der zuständigen Behörde verlangt.
- Einzutragen unter diesem Indikator ist die GNSS-Erweiterung, wobei zwischen zwei oder mehr Erweiterungsmethoden ein Leerzeichen einzufügen ist, z. B. NAV/GBAS SBAS.
- Stützt sich das zugelassene P-RNAV für die Bestimmung der Position ausschließlich auf VOR/DME, ist EURPRNAV einzutragen.
- COM/
- Angabe der Kommunikationsausrüstung und -fähigkeiten, sofern nicht im Feld 10a angegeben.
- DAT/
- Angabe der Datenkommunikationsausrüstung und -fähigkeiten, sofern nicht in Feld 10a angegeben oder „CPDLCX” zur Angabe der von der Pflicht zur Ausrüstung mit CPDLC-ATN-B1 gewährten Ausnahme.
- SUR/
- Angabe der Überwachungsausrüstung und -fähigkeiten, sofern nicht im Feld 10a angegeben. Angabe von allen für den Flug geltenden RSP-Spezifikationen unter Verwendung der jeweiligen Kennungen ohne Leerzeichen. Mehrere RSP-Spezifikationen sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Beispiel: RSP180 RSP400.
- Eingabe von EUADSBX, EUEHSX, EUELSX oder einer Kombination dieser Indikatoren zur Angabe der von der Pflicht zur Ausrüstung mit SSR-Mode-S-Transpondern oder ADS-B-Sendern gewährten Ausnahmen.
- DEP/
- Name und Ort des Startflugplatzes, wenn „ZZZZ” in Feld 13 angegeben ist, oder die ATS-Stelle, von der zusätzliche Flugplandaten angefordert werden können, wenn in Feld 13 „AFIL” angegeben ist. Für Flugplätze, die nicht im einschlägigen Luftfahrthandbuch aufgeführt sind, ist der Ort wie folgt anzugeben:
- Mit 4 Ziffern zur Bezeichnung der geografischen Breite in Graden und Minuten, gefolgt von dem Buchstaben „N” (Nord) oder „S” (Süd), gefolgt von 5 Ziffern zur Bezeichnung der geografischen Länge in Graden und Minuten, gefolgt von dem Buchstaben „E” (Ost) oder „W” (West). Für die korrekte Anzahl von Ziffern sind gegebenenfalls Nullen einzufügen (z. B. 4620N07805W, 11 Zeichen).
- ODER
- Peilung und Entfernung vom nächstgelegenen signifikanten Punkt wie folgt:
- Die Identifizierung des signifikanten Punkts, gefolgt von 3 Ziffern, die die missweisende Richtung von dem Punkt kennzeichnen, gefolgt von 3 Ziffern, die die Entfernung in Seemeilen von diesem Streckenpunkt kennzeichnen. In Gebieten mit hohem Breitengrad, für die die zuständige Behörde festgelegt hat, dass die Bezugnahme auf missweisende Peilung nicht praktikabel ist, kann die rechtweisende Peilung verwendet werden. Für die korrekte Anzahl von Ziffern sind gegebenenfalls Nullen einzufügen — z. B. ist ein Punkt 180° missweisend in einer Entfernung von 40 NM von VOR „DUB” als DUB180040 auszudrücken.
- ODER
- der erste Streckenpunkt (Name oder LAT/LONG) oder ein Markierungsfunkfeuer, wenn das Luftfahrzeug nicht von einem Flugplatz gestartet ist.
- DEST/
- Name und Ort des Zielflugplatzes, wenn „ZZZZ” in Feld 16 angegeben ist. Bei Flugplätzen, die nicht im einschlägigen Luftfahrthandbuch aufgeführt sind, ist der Ort in LAT/LONG oder durch Peilung und Entfernung zum nächstgelegenen signifikanten Punkt anzugeben, wie unter DEP/oben beschrieben.
- DOF/
- Startdatum des Flugs im Format JJMMTT (dabei ist JJ = Jahr, MM = Monat und TT = Tag).
- REG/
- Staatszugehörigkeit oder das Kennzeichen multinationaler Betreiber und Eintragungskennzeichen des Luftfahrzeugs, falls abweichend von der Luftfahrzeugkennung in Feld 7.
- EET/
- Signifikante Punkte oder Kennungen für die FIR-Grenze und voraussichtliche Gesamtflugdauer vom Start bis zu diesen Punkten oder FIR-Grenzen, wenn dies auf der Grundlage regionaler Luftverkehrsabkommen oder von der zuständigen Behörde vorgeschrieben ist.
- Beispiele:
- EET/CAP0745 XYZ0830
- EET/EINN0204
- SEL/
- SELCAL-Code für entsprechend ausgerüstete Luftfahrzeuge.
- TYP/
- Luftfahrzeugmuster, gegebenenfalls unter Voranstellung der Luftfahrzeugnummer(n) ohne Leerzeichen und getrennt durch ein Leerzeichen, wenn in Feld 9 „ZZZZ” angegeben ist.
- Beispiel:
- TYP/2F15 5F5 3B2
- CODE/
- Luftfahrzeugadresse (ausgedrückt in Form eines alphanumerischen Codes von 6 Hexadezimalzeichen), sofern von der zuständigen Behörde so verlangt. Beispiel: „F00001” ist die niedrigste, in dem von der ICAO verwalteten spezifischen Block enthaltene Luftfahrzeugadresse.
- DLE/
- Verspätung oder Holding im Streckenflug: Angabe der signifikanten Punkte auf der Strecke, an denen eine Verspätung geplant ist, gefolgt von der Länge der Verspätung unter Verwendung von 4 Ziffern in Stunden und Minuten (hhmm).
- Beispiel:
- DLE/MDG0030
- OPR/
- ICAO-Kennung oder Name des Luftfahrzeugbetreibers, falls abweichend von der Luftfahrzeugkennung in Feld 7.
- ORGN/
- Die 8-Buchstaben-AFTN-Adresse des Flugplanaufgebers oder andere geeignete Kontaktdaten, wenn der Flugplanaufgeber möglicherweise nicht ohne Weiteres identifiziert werden kann, wie von der zuständigen Behörde gefordert.
- PER/
- Leistungsdaten des Luftfahrzeugs, angegeben mit einem Buchstaben wie in den „Procedures for Air Navigation Services — Aircraft Operations (PANS-OPS, Doc 8168), Volume I — Flight Procedures” angegeben, wenn von der zuständigen Behörde so gefordert.
- ALTN/
- Name des Zielausweichflugplatzes, wenn in Feld 16 „ZZZZ” angegeben ist. Bei Flugplätzen, die nicht im einschlägigen Luftfahrthandbuch aufgeführt sind, ist der Ort in LAT/LONG oder durch Peilung und Entfernung zum nächstgelegenen signifikanten Punkt anzugeben, wie unter DEP/oben beschrieben.
- RALT/
- Vierstellige ICAO-Ortskennung für Streckenausweichflugplätze nach „Doc 7910, Location Indicators” , oder Namen der Streckenausweichflugplätze, falls keine Kennung zugewiesen ist. Bei Flugplätzen, die nicht im einschlägigen Luftfahrthandbuch aufgeführt sind, ist der Ort in LAT/LONG oder durch Peilung und Entfernung zum nächstgelegenen signifikanten Punkt anzugeben, wie unter DEP/oben beschrieben.
- TALT/
- Vierstellige ICAO-Ortskennung für Startausweichflugplätze nach „Doc 7910, Location Indicators” , oder Namen der Startausweichflugplätze, falls keine Kennung zugewiesen ist. Bei Flugplätzen, die nicht im einschlägigen Luftfahrthandbuch aufgeführt sind, ist der Ort in LAT/LONG oder durch Peilung und Entfernung zum nächstgelegenen signifikanten Punkt anzugeben, wie unter DEP/oben beschrieben.
- RIF/
- Die Streckenangaben zum geänderten Zielflugplatz, gefolgt von der ICAO-Ortskennung des Flugplatzes bestehend aus vier Buchstaben. Die geänderte Strecke unterliegt einer Freigabeänderung während des Flugs.
- Beispiele:
- RIF/DTA HEC KLAX
- RIF/ESP G94 CLA YPPH
- RVR/
- Mindestanforderungen an die Pistensichtweite für den Flug, ausgedrückt in 3 Ziffern.
- RFP/
- Angabe der Anzahl der aufgegebenen Ersatzflugpläne im Format „Q” , gefolgt von einer Zahl, die die laufende Nummer des Ersatzflugplans angibt.
- Beispiele:
- RFP/Q2.
- RMK/
- Sonstige Bemerkungen in Klartext, wenn dies von der zuständigen Behörde verlangt oder für notwendig erachtet wird.
- Nach E/
- ANGABE der kraftstoffbedingten Höchstflugdauer in Stunden und Minuten mit 4 Ziffern.
Personen an Bord
- Nach P/
- ANGABE der Gesamtanzahl der an Bord befindlichen Personen (Fluggäste und Besatzungsmitglieder), sofern von der zuständigen Behörde gefordert. ANGABE von TBN (zu notifizieren), wenn die Gesamtanzahl der Personen zum Zeitpunkt der Aufgabe nicht bekannt ist.
Not- und Überlebensausrüstung, dabei gilt:
R/ STREICHUNG VON (FUNK) „U” , wenn UHF auf der Frequenz 243,0 MHz nicht zur Verfügung steht.
STREICHUNG VON „V” , wenn VHF auf der Frequenz 121,5 MHz nicht zur Verfügung steht.
STREICHUNG VON „E” , wenn der Notsender (ELT) nicht zur Verfügung steht.
S/(ÜBERLEBENSAUSRÜSTUNG), dabei gilt: STREICHUNG aller Indikatoren, wenn keine Überlebensausrüstung mitgeführt wird.
STREICHUNG von „P” , wenn keine Polar-Überlebensausrüstung mitgeführt wird.
STREICHUNG von „D” , wenn keine Wüsten-Überlebensausrüstung mitgeführt wird.
STREICHUNG von „M” , wenn keine Maritim-Überlebensausrüstung mitgeführt wird.
STREICHUNG von „J” , wenn keine Dschungel-Überlebensausrüstung mitgeführt wird.
J/(SCHWIMMWESTEN), dabei gilt: STREICHUNG aller Indikatoren, wenn keine Schwimmwesten mitgeführt werden.
STREICHUNG VON „L” , wenn Schwimmwesten nicht mit Licht ausgerüstet sind.
STREICHUNG VON „F” , wenn Schwimmwesten nicht fluoreszierend sind.
STREICHUNG VON „U” oder „V” oder von beidem wie in R/oben, um gegebenenfalls die Funkfähigkeit von Schwimmwesten anzuzeigen.
D/(SCHLAUCHBOOTE), dabei gilt:
(ANZAHL)
STREICHUNG VON „D” und „C” , wenn keine Schlauchboote mitgeführt werden, oder
ANGABE der mitgeführten Schlauchboote und
(KAPAZITÄT) — ANGABE der Gesamtkapazität aller mitgeführten Schlauchboote in Personen und
(ABDECKUNG) — STREICHUNG VON „C” , wenn Schlauchboote über keine Abdeckung verfügen, und
(FARBE) — ANGABE der Farbe der mitgeführten Schlauchboote.
A/(FARBE UND MARKIERUNGEN DES LUFTFAHRZEUGS), dabei gilt: ANGABE der Farbe des Luftfahrzeugs und signifikanter Markierungen. N/(ANMERKUNGEN), dabei gilt: STREICHUNG VON „N” , falls keine Anmerkungen, oder ANGABE sonstiger mitgeführter Überlebensausrüstungen und sonstiger Anmerkungen zur Überlebensausrüstung. C/(PILOT), dabei gilt: ANGABE des verantwortlichen Piloten.
- 2.3
- aufgegeben von
- ANGABE
- des Namens der Stelle, der Agentur oder der Person, die den Flugplan aufgibt.
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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.