Anlage 6 VO (EU) 2023/1772

AUSFÜLLEN EINES FLUGPLANS

1.
ICAO-Vorlage für das Flugplanformblatt

2.
Anweisungen für das Ausfüllen des Flugplanformblatts

2.1.
Allgemeines

Bitte halten Sie die vorgegebenen Formate und Vorgaben für die Angaben der Daten genau ein. Die Daten sind beginnend bei der ersten freien Stelle des jeweiligen Felds einzusetzen. Nicht benutzte Felder bzw. Stellen eines Felds sind freizulassen. Tragen Sie alle Zeitangaben in UTC mit 4 Ziffern ein. Geben Sie die voraussichtliche Flugdauer in 4 Ziffern (Stunden und Minuten) an. Der grau unterlegte Bereich vor Feld 3 ist von den ATS- und COM-Diensten auszufüllen, es sei denn, die Zuständigkeit für die Erstellung der Flugplanmeldungen wurde delegiert.

2.2.
Anweisungen für die Eingabe der ATS-Daten

Die Felder 7 bis 18 und, sofern von der zuständigen Behörde verlangt oder auf andere Weise für notwendig erachtet, Feld 19 sind wie nachstehend angegeben auszufüllen. ANGABE einer der folgenden Luftfahrzeugkennungen mit höchstens 7 alphanumerischen Zeichen und ohne Bindestriche oder Symbole:
a)
die ICAO-Kennung des Luftfahrzeugbetreibers, gefolgt von der Flugkennung (z. B. KLM511, NGA213, JTR25), wenn das vom Luftfahrzeug verwendete Funkrufzeichen aus der ICAO-Funkbezeichnung des Luftfahrzeugbetreibers und der Flugkennung besteht (z. B. KLM511, NIGERIA213, Jester25), oder
b)
die Staatszugehörigkeit oder das Kennzeichen multinationaler Betreiber und Eintragungskennzeichen des Luftfahrzeugs (z. B. EIAKO, 4XBCD, N2567GA), wenn

1.
das vom Luftfahrzeug zu verwendende Funkrufzeichen allein aus dieser Kennung besteht (z. B. CGAJS) oder das ICAO-Funkrufzeichen des Luftfahrzeugbetreibers (z. B. BLIZZARD CGAJS) vorangestellt wird,
2.
das Luftfahrzeug nicht mit Funk ausgestattet ist.

Flugregeln

ANGABE einer der folgenden Buchstaben für die Kategorie der Flugregeln, nach denen der Pilot zu fliegen beabsichtigt:
I
der gesamte Flug soll nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden oder
V
der gesamte Flug soll nach Sichtflugregeln durchgeführt werden oder
Y
ein Flug mit einem oder mehreren Flugregelwechseln, der mit Instrumentenflugregeln beginnt oder
Z
ein Flug mit einem oder mehreren Flugregelwechsel, der mit Sichtflugregeln beginnt.
Geben Sie im Feld 15 den oder die Punkte an, an denen ein Flugregelwechsel geplant ist. Art des Fluges ANGABE einer der folgenden Buchstaben für die Art des Fluges, sofern von der zuständigen Behörde verlangt:
S
Flug im Linienflugverkehr
N
Flug im Nichtlinienflugverkehr
G
Flug der allgemeinen Luftfahrt
M
Militärflug
X
Flug, der nicht unter die vorstehenden Kategorien einzuordnen ist
In Feld 18 sind unter „STS” der Status eines Fluges oder erforderlichenfalls unter „RMK” sonstige Gründe für eine ATS-Sonderbehandlung anzugeben. Anzahl der Luftfahrzeuge (1 oder 2 Ziffern) ANGABE der Anzahl der Luftfahrzeuge bei mehreren Luftfahrzeugen. Luftfahrzeugmuster (2 bis 4 Zeichen) ANGABE der jeweiligen in Dokument 8643 (Aircraft Type Designators) aufgeführten Kennung oder „ZZZZ” , wenn keine Kennung zugewiesen wurde oder bei Formationsflügen, die mehr als ein Muster umfassen. Zusätzlich sind in Feld 18 unter „TYP/” (Anzahl und) die Muster der Luftfahrzeuge anzugeben. Wirbelschleppenkategorie (1 Zeichen) ANGABE der Wirbelschleppenkategorie eines Luftfahrzeuges durch einen Schrägstrich getrennt mit einem der folgenden Buchstaben:
J
SUPER zur Angabe eines Luftfahrzeugmusters, das als solches im ICAO-Dokument 8643 (Aircraft Type Designators), letzte Ausgabe, so eingestuft ist
H
HEAVY, zur Angabe eines Luftfahrzeugmusters mit einer höchstzulässigen Startmasse von 136000 kg oder mehr, mit Ausnahme der im ICAO-Dokument 8643 als SUPER (J) eingestuften Luftfahrzeugmuster
M
MEDIUM zur Angabe eines Luftfahrzeugmusters mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 136000 kg, jedoch mehr als 7000 kg
L
LIGHT zur Angabe eines Luftfahrzeugmusters mit einer höchstzulässigen Startmasse von 7000 kg oder weniger
Die Fähigkeiten umfassen folgende Elemente:
a)
Vorhandensein einschlägiger betriebstüchtiger Ausrüstung an Bord des Luftfahrzeugs
b)
Ausrüstung und Fähigkeiten entsprechend den Qualifikationen der Flugbesatzung und
c)
gegebenenfalls Genehmigung der zuständigen Behörde

Funkkommunikation, Navigation und Anflughilfen — Ausrüstung und Fähigkeiten

ANGABE eines Buchstabens wie folgt:
N
wenn keine COM/NAV/Anflughilfeausrüstung für die zu fliegende Strecke mitgeführt wird oder die Ausrüstung nicht betriebstüchtig ist oder
S
wenn die Standard-COM/NAV/Anflughilfeausrüstung für die zu fliegende Strecke mitgeführt wird und betriebstüchtig ist und/oder
ANGABE einer oder mehrerer der folgenden Buchstaben entsprechend der betriebstüchtigen COM/NAV/Anflughilfeausrüstung und den verfügbaren Fähigkeiten:
AGBAS-LandesystemJ7CPDLC FANS 1/A SATCOM (Iridium)
BLPV (APV mit SBAS)KMLS
CLoran CLILS
DDMEM1ATC SATVOICE (INMARSAT)
E1FMC WPR ACARSM2ATC SATVOICE (MTSAT)
E2D-FIS ACARSM3ATC SATVOICE (Iridium)
E3PDC ACARSOVOR
GGNSS. Soll ein Teil des Fluges nach IFR durchgeführt werden, sind GNSS-Empfänger angesprochen, die dem ICAO-Anhang 10 Band I entsprechen.P1CPDLC RCP 400
P2CPDLC RCP 240
P3SATVOICE RCP 400
HHF RTFP4-P9Reserviert für RCP
ITrägheitsnavigationRzugelassen für PBN
J1CPDLC ATN VDL Mode 2TTACAN
J2CPDLC FANS 1/A HFDLUUHF RTF
J3CPDLC FANS 1/A VDL Mode AVVHF RTF
J4CPDLC FANS 1/A VDL Mode 2Wzugelassen für RVSM
J5CPDLC FANS 1/A SATCOM (INMARSAT)Xzugelassen für MNPS
J6

CPDLC FANS 1/A

SATCOM (MTSAT)

YVHF mit 8,33 kHz-fähiger Funkausrüstung
ZSonstige mitgeführte Ausrüstung oder sonstige Fähigkeiten
Alle alphanumerischen Zeichen, die oben nicht angegeben sind, sind reserviert. Ausrüstung und Fähigkeiten für die Überwachung
ANGABE von
N, wenn keine Überwachungsausrüstung für die zu fliegende Strecke mitgeführt wird oder die Ausrüstung nicht betriebstüchtig ist
ODER
ANGABE
einer oder mehrerer der folgenden Deskriptoren (höchstens 20 Zeichen) zur Beschreibung der betriebstüchtigen Überwachungsausrüstung und/oder -fähigkeiten an Bord:
SSR-Mode A und C
A
Transponder — Mode A (4 Ziffern — 4096 Codes)
C
Transponder — Mode A (4 Ziffern — 4096 Codes) und Mode C
SSR Mode S
E
Transponder — Mode S, einschließlich Fähigkeit für Luftfahrzeugkennung, Druckhöhen und extended Squitter (ADS-B)
H
Transponder — Mode S, einschließlich Fähigkeit für Luftfahrzeugkennung, Druckhöhen und erhöhte Überwachung
I
Transponder — Mode S, einschließlich Fähigkeit für Luftfahrzeugkennung, jedoch ohne Druckhöhenfähigkeit
L
Transponder — Mode S, einschließlich Fähigkeit für Luftfahrzeugkennung, Druckhöhen, extended Squitter (ADS-B) und erhöhte Überwachung
P
Transponder — Mode S, einschließlich Druckhöhenfähigkeit, jedoch ohne Fähigkeit zur Luftfahrzeugkennung
S
Transponder — Mode S, einschließlich Druckhöhen- und Luftfahrzeugkennungsfähigkeit
X
Transponder — Mode S weder mit der Luftfahrzeugkennungs- noch der Druckhöhenfähigkeit
ADS-B
B1
ADS-B mit festgelegter Sendefähigkeit von 1090 MHz ADS-B ( „Out” )
B2
ADS-B mit festgelegter Sende- und Empfangsfähigkeit von 1090 MHz ADS-B ( „Out” und „In” )
U1
ADS-B-Sendefähigkeit ( „Out” ) mittels UAT
U2
ADS-B-Sende- und Empfangsfähigkeit ( „Out” und „In” ) mittels UAT
V1
ADS-B-Sendefähigkeit ( „Out” ) mittels VDL Mode 4
V2
ADS-B- Sende- und Empfangsfähigkeit ( „Out” und „In” ) mittels VDL Mode 4
ADS-C
D1
ADS-C mit FANS-1/A-Fähigkeiten
G1
ADS-C mit ATN-Fähigkeiten
Alle alphanumerischen Zeichen, die oben nicht angegeben sind, sind reserviert.
ANGABE
der vierstelligen ICAO-Ortskennung des Startflugplatzes nach Dokument 7910 (Location Indicators)
ODER
wenn keine Ortskennung zugewiesen wurde,
ANGABE von „ZZZZ” und folgenden Angaben in Feld 18:

Bezeichnung und Ort des Flugplatzes beginnend mit der Kenngruppe „DEP/” oder

der erste Streckenpunkt oder ein Markierungsfunkfeuer mit der Kenngruppe „DEP/” , wenn das Luftfahrzeug nicht von einem Flugplatz gestartet ist,

ODER–
sofern der Flugplan von einem Luftfahrzeug im Flug eingeht,
ANGABE von „AFIL” sowie in Feld 18 unter der Kenngruppe „DEP/” die 4-stellige ICAO-Ortskennung der ATS-Stelle, von der die zusätzlichen Flugplandaten angefordert werden können. DANACH OHNE LEERZEICHEN die voraussichtliche Abblockzeit (EOBT) bei einem vor dem Abflug aufgegebenen Flugplan oder die aktuelle oder voraussichtliche Überflugzeit über den Punkt der Strecke, von dem ab der Flugplan gelten soll, bei einem während des Flugs von einem Luftfahrzeug eingegangenen Flugplan. ANGABE der Anfangsreisegeschwindigkeit nach Buchstabe a und der Anfangsreiseflughöhe nach Buchstabe b ohne Leerzeichen dazwischen.
DANACH
ist nach dem Pfeil die Beschreibung der Flugstrecke nach Buchstabe c einzufügen.
a)
Reisegeschwindigkeit (höchstens 5 Zeichen)
ANGABE der wahren Eigengeschwindigkeit für den ersten oder den gesamten Reiseabschnitt des Fluges in

    Kilometer pro Stunde, ausgedrückt als „K” , gefolgt von 4 Ziffern (z. B. K0830), oder

    Knoten, ausgedrückt als „N” , gefolgt von 4 Ziffern (z. B. N0485), oder

    Mach (wahre Machzahl), sofern von der zuständigen Behörde so vorgeschrieben, gerundet auf das nächste Hundertstel der Mach-Einheit, ausgedrückt als „M” , gefolgt von 3 Ziffern (z. B. M082).

b)
Reiseflughöhe (höchstens 5 Zeichen)
ANGABE der geplanten Reiseflughöhe für den ersten oder den gesamten Abschnitt der Flugstrecke in

    Flugflächen, ausgedrückt als „F” , gefolgt von 3 Ziffern (z. B. F085, F330) oder

    Flugflächen nach dem metrischen System in Zehnmeterstufen, ausgedrückt als „S” , gefolgt von 4 Ziffern (z. B. S1130), sofern von der zuständigen Behörde so vorgeschrieben, oder

    Höhe über NN in Hundertfußstufen, ausgedrückt als „A” , gefolgt von 3 Ziffern (z. B. A045, A100) oder

    Höhe über NN in Zehnmeterstufen, ausgedrückt als „M” , gefolgt von 4 Ziffern (z. B. M0840) oder

    bei unkontrollierten VFR-Flügen die Buchstaben „VFR” .

c)
Flugstrecke (einschließlich Änderungen der Geschwindigkeit und/oder der Flugregeln)
Flüge auf ausgewiesenen ATS-Strecken
ANGABE
der Kennung des ersten ATS-Streckensegments, wenn der Startflugplatz auf der ATS-Streckenführung liegt oder mit ihr verbunden ist,
ODER
der Kenngruppe „DCT” , gefolgt von dem Punkt des Zusammentreffens mit dem ersten ATS-Streckensegment und der Kennung der ATS-Strecke, wenn der Startflugplatz nicht auf der ATS-Streckenführung liegt oder mit ihr verbunden ist.
DANACH
ANGABE
jedes Punkts, an dem entweder der Beginn einer Änderung der Geschwindigkeit und/oder der Flugfläche oder eine Änderung der ATS-Strecke und/oder eine Änderung der Flugregeln geplant ist,
JEWEILS GEFOLGT
von der Kennung des nächsten ATS-Streckensegments, auch wenn es mit dem vorherigen ATS-Streckensegment identisch ist,
ODER
von der Kenngruppe „DCT” , wenn der Flug zum nächsten Punkt außerhalb einer bezeichneten Strecke liegt, es sei denn, beide Punkte sind durch geografische Koordinaten definiert.
Flüge außerhalb ausgewiesener ATS-Strecken
ANGABE
der Punkte, zwischen denen in der Regel eine Flugzeit von 30 Minuten oder eine Flugstrecke von 370 km (200 NM) nicht überschritten wird, einschließlich aller Punkte, an denen die Geschwindigkeit, Flughöhe, der Kurs über Grund oder Flugregeln geändert werden sollen,
ODER
wenn die zuständigen Behörden dies verlangen,
IST
für Flüge, die überwiegend in Ost-West-Richtung zwischen 70°N und 70°S verkehren, der Kurs über Grund durch Bezugnahme auf signifikante Streckenpunkte zu definieren, die aus Schnittpunkten von halben oder ganzen Graden geographischer Breite mit Meridianen in Abständen von 10 Grad geografischer Länge gebildet werden. Für Flüge, die in Gebieten außerhalb dieser Breitengrade verkehren, sind die Kurse über Grund durch Bezugnahme auf signifikante Streckenpunkte zu definieren, die aus Schnittpunkten von Breitenparallelen mit Meridianen in Abständen von in der Regel 20 Grad geografischer Länge gebildet werden. Der Abstand zwischen signifikanten Streckenpunkten darf so weit wie möglich eine Stunde Flugzeit nicht überschreiten. Bei Bedarf müssen zusätzliche signifikante Streckenpunkte festgelegt werden.
Für Flüge, die überwiegend in Nord-Süd-Richtung verkehren, sind die Kurse über Grund durch Bezugnahme auf signifikante Streckenpunkte zu definieren, die aus den Schnittpunkten ganzer Grade geografischer Länge mit festgelegten Breitenparallelen im Abstand von 5 Grad gebildet werden.
ANGABE
der Kenngruppe „DCT” zwischen aufeinanderfolgenden Punkten, es sei denn, beide Punkte werden durch geografische Koordinaten oder durch Peilung und Entfernung bestimmt.
NUR die in den nachstehenden Nummern 1 bis 5 aufgeführten Konventionen sind zu VERWENDEN und jede Unterposition ist durch ein Leerzeichen zu TRENNEN. Die codierte Kennung, die der Strecke oder dem Streckensegment zugewiesen ist, gegebenenfalls einschließlich der codierten Kennung, die der Standardabflug- oder Ankunftsstrecke zugewiesen ist (z. B. BCN1, BI, R14, UB10, KODAP2A). Die codierte Kennung (2 bis 5 Zeichen), die dem Streckenpunkt zugewiesen wurde (z. B. LN, MAY, HADDY) oder, falls keine codierte Kennung zugewiesen wurde, eine der folgenden Möglichkeiten:

Nur Grade (7 Zeichen):

    2 Ziffern zur Bezeichnung der geografischen Breite in Graden, gefolgt von dem Buchstaben „N” (Nord) oder „S” (Süd), gefolgt von 3 Ziffern zur Bezeichnung der geografischen Länge in Graden, gefolgt von dem Buchstaben „E” (Ost) oder „W” (West). Für die korrekte Anzahl von Ziffern sind gegebenenfalls Nullen einzufügen (z. B. 46N078W).

Grade und Minuten (11 Zeichen):

    4 Ziffern zur Bezeichnung der geografischen Breite in Graden und Minuten, gefolgt von dem Buchstaben „N” (Nord) oder „S” (Süd), gefolgt von 5 Ziffern zur Bezeichnung der geografischen Länge in Graden und Minuten, gefolgt von dem Buchstaben  „E” (Ost) oder „W” (West). Für die korrekte Anzahl von Ziffern sind gegebenenfalls Nullen einzufügen (z. B. 4620N07805W).

Peilung und Entfernung von einem Bezugspunkt:

    Die Identifizierung des Bezugspunkts, gefolgt von 3 Ziffern, die die missweisende Richtung von dem Punkt kennzeichnen, gefolgt von 3 Ziffern, die die Entfernung in Seemeilen von diesem Streckenpunkt kennzeichnen. In Gebieten mit hohem Breitengrad, für die die zuständige Behörde festgelegt hat, dass die Bezugnahme auf missweisende Peilung nicht praktikabel ist, kann die rechtweisende Peilung verwendet werden. Für die korrekte Anzahl von Ziffern sind gegebenenfalls Nullen einzufügen — z. B. ist ein Punkt 180° missweisend in einer Entfernung von 40 NM von VOR „DUB” als DUB180040 auszudrücken.

Der Streckenpunkt, an dem der Beginn einer Änderung der Geschwindigkeit (5 % TAS oder 0,01 Mach oder mehr) oder der Flugfläche geplant ist, ist genau wie in Nummer 2 auszudrücken, gefolgt von einem Schrägstrich, wobei die Reisegeschwindigkeit und die Reiseflughöhe genau wie in Buchstaben a und b auszudrücken sind, ohne Leerzeichen, auch wenn nur eine dieser Größen geändert wird.
Beispiele:LN/N0284A045
MAY/N0305Fl80
HADDY/N0420F330
4602N07805W/N0500F350
46N078W/M082F330
DUB180040/N0350M0840
Der Punkt, an dem die Änderung der Flugregeln geplant ist, ist genau wie in Nummer 2 bzw. 3 auszudrücken, gefolgt von einem Leerzeichen und Folgendem: VFR, wenn Wechsel von IFR auf VFR IFR, wenn Wechsel von VFR auf IFR
Beispiele:LN VFR
LN/N0284A050 IFR
Der Buchstabe „C” , gefolgt von einem Schrägstrich, DANACH die Angabe des Streckenpunkts, ab dem der Reisesteigflug beabsichtigt ist, genau wie in Nummer 2, gefolgt von einem Schrägstrich, DANACH die Geschwindigkeit, die während des Reisesteigflugs geflogen wird, ausgedrückt genau wie in Buchstabe a, gefolgt von den beiden Flugflächen, welche die Schicht begrenzen, die während des Reisesteigflugs belegt wird, jeweils ausgedrückt genau wie in Buchstabe b, oder die Flugfläche, ab der der Reisesteigflug geplant ist, gefolgt von den Buchstaben PLUS, ohne Leerzeichen.
Beispiele:C/48N050W/M082F290F350
C/48N050W/M082F290PLUS
C/52N050W/M220F580F620
Zielflugplatz und Gesamtflugdauer (8 Zeichen)
ANGABE
der vierstelligen ICAO-Ortskennung des Zielflugplatzes nach Dokument 7910 (Location Indicators)
ODER
wenn keine Ortskennung zugewiesen wurde,
ANGABE von
„ZZZZ” und in Feld 18unter der Kenngruppe „DEST/” der Name und Ort des Flugplatzes
DANACH OHNE LEERZEICHEN
ANGABE
der voraussichtlichen Gesamtflugdauer.
Zielausweichflugplatz
ANGABE
der vierstelligen ICAO-Ortskennung von höchstens zwei Zielausweichflugplätzen nach Dokument 7910 (Location Indicators), durch ein Leerzeichen getrennt,
ODER
wenn dem Zielausweichflugplatz keine Ortskennung zugewiesen wurde,
ANGABE von
„ZZZZ” und in Feld 18 unter der Kenngruppe „ALTN/” der Name und Ort des Zielausweichflugplatzes.
Bindestriche oder Schrägstriche sollten nur wie nachstehend vorgeschrieben verwendet werden.
ANGABE
0 (Null), wenn keine weiteren Angaben erforderlich,
ODER
aller sonstigen erforderlichen Informationen in der nachstehenden Reihenfolge in Form des geeigneten Indikators, der aus den nachstehend definierten Indikatoren ausgewählt wird, gefolgt von einem Schrägstrich und den aufzuzeichnenden Informationen:
STS/Grund für ATS-Sonderbehandlung, z. B. eine Such- und Rettungsmission, wie folgt:
ALTRV:Flug mit Höhenreservierung
ATFMX:Flug, der von der zuständigen Behörde von ATFM-Maßnahmen befreit wurde
FFR:Flug zur Brandbekämpfung
FLTCK:Flugvermessung von Navigationsanlagen
HAZMAT:Flug zum Transport gefährlicher Güter
HEAD:Flug mit Staatsoberhäuptern
HOSP:Flug, der von einer medizinischen Stelle als dringend notwendig deklariert wurde
HUM:Flug im humanitären Einsatz
MARSA:Flug, für den eine militärische Stelle die Verantwortung für die Staffelung zwischen militärischen Luftfahrzeugen übernimmt
MEDEVAC:Flug im Rahmen medizinischer Notfall-Evakuierungen,
NONRVSM:Flug, der ohne RVSM-Fähigkeit im RVSM-Luftraum betrieben werden soll
SAR:Flug im Such- und Rettungsdienst und
STATE:Flug im Militär-, Zoll- oder Polizeieinsatz
Andere Gründe für eine ATS-Sonderbehandlung müssen nach der Kenngruppe „RMK/” eingetragen werden.
PBN/Angabe der RNAV- und/oder RNP-Fähigkeiten. Einzutragen sind so viele der nachstehenden Deskriptoren wie auf den Flug zutreffen (bis zu 8 Einträge, d. h. insgesamt nicht mehr als 16 Zeichen).
RNAV-SPEZIFIKATIONEN
A1RNAV 10 (RNP 10)C1RNAV 2 alle zugelassenen Sensoren
C2RNAV 2 GNSS
B1RNAV 5 alle zugelassenen SensorenC3RNAV 2 DME/DME
B2RNAV 5 GNSSC4RNAV 2 DME/DME/IRU
B3RNAV 5 DME/DME
B4RNAV 5 VOR/DMED1RNAV 1 alle zugelassenen Sensoren
B5RNAV 5 INS oder IRSD2RNAV 1 GNSS
B6RNAV 5 LORANCD3RNAV 1 DME/DME
D4RNAV 1 DME/DME/IRU
RNP-SPEZIFIKATIONEN
L1RNP 4S1RNP APCH
S2RNP APCH mit BARO-VNAV
O1Basic RNP 1 alle zugelassenen Sensoren
O2Basic RNP 1 GNSST1RNP AR APCH mit RF (besondere Genehmigung erforderlich)
O3Basic RNP 1 DME/DMET2RNP AR APCH ohne RF (besondere Genehmigung erforderlich)
O4Basic RNP 1 DME/DME/IRU
Kombinationen alphanumerischer Zeichen, die oben nicht angegeben sind, sind reserviert.
NAV/
Signifikante Daten in Bezug auf Navigationsausrüstung (außer PBN/) wie von der zuständigen Behörde verlangt.
Einzutragen unter diesem Indikator ist die GNSS-Erweiterung, wobei zwischen zwei oder mehr Erweiterungsmethoden ein Leerzeichen einzufügen ist, z. B. NAV/GBAS SBAS.
Stützt sich das zugelassene P-RNAV für die Bestimmung der Position ausschließlich auf VOR/DME, ist EURPRNAV einzutragen.
COM/
Angabe der Kommunikationsausrüstung und -fähigkeiten, sofern nicht im Feld 10a angegeben.
DAT/
Angabe der Datenkommunikationsausrüstung und -fähigkeiten, sofern nicht in Feld 10a angegeben oder „CPDLCX” zur Angabe der von der Pflicht zur Ausrüstung mit CPDLC-ATN-B1 gewährten Ausnahme.
SUR/
Angabe der Überwachungsausrüstung und -fähigkeiten, sofern nicht im Feld 10a angegeben. Angabe von allen für den Flug geltenden RSP-Spezifikationen unter Verwendung der jeweiligen Kennungen ohne Leerzeichen. Mehrere RSP-Spezifikationen sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen. Beispiel: RSP180 RSP400.
Eingabe von EUADSBX, EUEHSX, EUELSX oder einer Kombination dieser Indikatoren zur Angabe der von der Pflicht zur Ausrüstung mit SSR-Mode-S-Transpondern oder ADS-B-Sendern gewährten Ausnahmen.
DEP/
Name und Ort des Startflugplatzes, wenn „ZZZZ” in Feld 13 angegeben ist, oder die ATS-Stelle, von der zusätzliche Flugplandaten angefordert werden können, wenn in Feld 13 „AFIL” angegeben ist. Für Flugplätze, die nicht im einschlägigen Luftfahrthandbuch aufgeführt sind, ist der Ort wie folgt anzugeben:
Mit 4 Ziffern zur Bezeichnung der geografischen Breite in Graden und Minuten, gefolgt von dem Buchstaben „N” (Nord) oder „S” (Süd), gefolgt von 5 Ziffern zur Bezeichnung der geografischen Länge in Graden und Minuten, gefolgt von dem Buchstaben „E” (Ost) oder „W” (West). Für die korrekte Anzahl von Ziffern sind gegebenenfalls Nullen einzufügen (z. B. 4620N07805W, 11 Zeichen).
ODER
Peilung und Entfernung vom nächstgelegenen signifikanten Punkt wie folgt:
Die Identifizierung des signifikanten Punkts, gefolgt von 3 Ziffern, die die missweisende Richtung von dem Punkt kennzeichnen, gefolgt von 3 Ziffern, die die Entfernung in Seemeilen von diesem Streckenpunkt kennzeichnen. In Gebieten mit hohem Breitengrad, für die die zuständige Behörde festgelegt hat, dass die Bezugnahme auf missweisende Peilung nicht praktikabel ist, kann die rechtweisende Peilung verwendet werden. Für die korrekte Anzahl von Ziffern sind gegebenenfalls Nullen einzufügen — z. B. ist ein Punkt 180° missweisend in einer Entfernung von 40 NM von VOR „DUB” als DUB180040 auszudrücken.
ODER
der erste Streckenpunkt (Name oder LAT/LONG) oder ein Markierungsfunkfeuer, wenn das Luftfahrzeug nicht von einem Flugplatz gestartet ist.
DEST/
Name und Ort des Zielflugplatzes, wenn „ZZZZ” in Feld 16 angegeben ist. Bei Flugplätzen, die nicht im einschlägigen Luftfahrthandbuch aufgeführt sind, ist der Ort in LAT/LONG oder durch Peilung und Entfernung zum nächstgelegenen signifikanten Punkt anzugeben, wie unter DEP/oben beschrieben.
DOF/
Startdatum des Flugs im Format JJMMTT (dabei ist JJ = Jahr, MM = Monat und TT = Tag).
REG/
Staatszugehörigkeit oder das Kennzeichen multinationaler Betreiber und Eintragungskennzeichen des Luftfahrzeugs, falls abweichend von der Luftfahrzeugkennung in Feld 7.
EET/
Signifikante Punkte oder Kennungen für die FIR-Grenze und voraussichtliche Gesamtflugdauer vom Start bis zu diesen Punkten oder FIR-Grenzen, wenn dies auf der Grundlage regionaler Luftverkehrsabkommen oder von der zuständigen Behörde vorgeschrieben ist.
Beispiele:
EET/CAP0745 XYZ0830
EET/EINN0204
SEL/
SELCAL-Code für entsprechend ausgerüstete Luftfahrzeuge.
TYP/
Luftfahrzeugmuster, gegebenenfalls unter Voranstellung der Luftfahrzeugnummer(n) ohne Leerzeichen und getrennt durch ein Leerzeichen, wenn in Feld 9 „ZZZZ” angegeben ist.
Beispiel:
TYP/2F15 5F5 3B2
CODE/
Luftfahrzeugadresse (ausgedrückt in Form eines alphanumerischen Codes von 6 Hexadezimalzeichen), sofern von der zuständigen Behörde so verlangt. Beispiel: „F00001” ist die niedrigste, in dem von der ICAO verwalteten spezifischen Block enthaltene Luftfahrzeugadresse.
DLE/
Verspätung oder Holding im Streckenflug: Angabe der signifikanten Punkte auf der Strecke, an denen eine Verspätung geplant ist, gefolgt von der Länge der Verspätung unter Verwendung von 4 Ziffern in Stunden und Minuten (hhmm).
Beispiel:
DLE/MDG0030
OPR/
ICAO-Kennung oder Name des Luftfahrzeugbetreibers, falls abweichend von der Luftfahrzeugkennung in Feld 7.
ORGN/
Die 8-Buchstaben-AFTN-Adresse des Flugplanaufgebers oder andere geeignete Kontaktdaten, wenn der Flugplanaufgeber möglicherweise nicht ohne Weiteres identifiziert werden kann, wie von der zuständigen Behörde gefordert.
PER/
Leistungsdaten des Luftfahrzeugs, angegeben mit einem Buchstaben wie in den „Procedures for Air Navigation Services — Aircraft Operations (PANS-OPS, Doc 8168), Volume I — Flight Procedures” angegeben, wenn von der zuständigen Behörde so gefordert.
ALTN/
Name des Zielausweichflugplatzes, wenn in Feld 16 „ZZZZ” angegeben ist. Bei Flugplätzen, die nicht im einschlägigen Luftfahrthandbuch aufgeführt sind, ist der Ort in LAT/LONG oder durch Peilung und Entfernung zum nächstgelegenen signifikanten Punkt anzugeben, wie unter DEP/oben beschrieben.
RALT/
Vierstellige ICAO-Ortskennung für Streckenausweichflugplätze nach „Doc 7910, Location Indicators” , oder Namen der Streckenausweichflugplätze, falls keine Kennung zugewiesen ist. Bei Flugplätzen, die nicht im einschlägigen Luftfahrthandbuch aufgeführt sind, ist der Ort in LAT/LONG oder durch Peilung und Entfernung zum nächstgelegenen signifikanten Punkt anzugeben, wie unter DEP/oben beschrieben.
TALT/
Vierstellige ICAO-Ortskennung für Startausweichflugplätze nach „Doc 7910, Location Indicators” , oder Namen der Startausweichflugplätze, falls keine Kennung zugewiesen ist. Bei Flugplätzen, die nicht im einschlägigen Luftfahrthandbuch aufgeführt sind, ist der Ort in LAT/LONG oder durch Peilung und Entfernung zum nächstgelegenen signifikanten Punkt anzugeben, wie unter DEP/oben beschrieben.
RIF/
Die Streckenangaben zum geänderten Zielflugplatz, gefolgt von der ICAO-Ortskennung des Flugplatzes bestehend aus vier Buchstaben. Die geänderte Strecke unterliegt einer Freigabeänderung während des Flugs.
Beispiele:
RIF/DTA HEC KLAX
RIF/ESP G94 CLA YPPH
RVR/
Mindestanforderungen an die Pistensichtweite für den Flug, ausgedrückt in 3 Ziffern.
RFP/
Angabe der Anzahl der aufgegebenen Ersatzflugpläne im Format „Q” , gefolgt von einer Zahl, die die laufende Nummer des Ersatzflugplans angibt.
Beispiele:
RFP/Q2.
RMK/
Sonstige Bemerkungen in Klartext, wenn dies von der zuständigen Behörde verlangt oder für notwendig erachtet wird.
Höchstflugdauer
Nach E/
ANGABE der kraftstoffbedingten Höchstflugdauer in Stunden und Minuten mit 4 Ziffern.

Personen an Bord

Nach P/
ANGABE der Gesamtanzahl der an Bord befindlichen Personen (Fluggäste und Besatzungsmitglieder), sofern von der zuständigen Behörde gefordert. ANGABE von TBN (zu notifizieren), wenn die Gesamtanzahl der Personen zum Zeitpunkt der Aufgabe nicht bekannt ist.

Not- und Überlebensausrüstung, dabei gilt:

R/

STREICHUNG VON (FUNK) „U” , wenn UHF auf der Frequenz 243,0 MHz nicht zur Verfügung steht.

STREICHUNG VON „V” , wenn VHF auf der Frequenz 121,5 MHz nicht zur Verfügung steht.

STREICHUNG VON „E” , wenn der Notsender (ELT) nicht zur Verfügung steht.

S/(ÜBERLEBENSAUSRÜSTUNG), dabei gilt:

STREICHUNG aller Indikatoren, wenn keine Überlebensausrüstung mitgeführt wird.

STREICHUNG von „P” , wenn keine Polar-Überlebensausrüstung mitgeführt wird.

STREICHUNG von „D” , wenn keine Wüsten-Überlebensausrüstung mitgeführt wird.

STREICHUNG von „M” , wenn keine Maritim-Überlebensausrüstung mitgeführt wird.

STREICHUNG von „J” , wenn keine Dschungel-Überlebensausrüstung mitgeführt wird.

J/(SCHWIMMWESTEN), dabei gilt:

STREICHUNG aller Indikatoren, wenn keine Schwimmwesten mitgeführt werden.

STREICHUNG VON „L” , wenn Schwimmwesten nicht mit Licht ausgerüstet sind.

STREICHUNG VON „F” , wenn Schwimmwesten nicht fluoreszierend sind.

STREICHUNG VON „U” oder „V” oder von beidem wie in R/oben, um gegebenenfalls die Funkfähigkeit von Schwimmwesten anzuzeigen.

D/(SCHLAUCHBOOTE), dabei gilt:

(ANZAHL)

STREICHUNG VON „D” und „C” , wenn keine Schlauchboote mitgeführt werden, oder

ANGABE der mitgeführten Schlauchboote und

(KAPAZITÄT) — ANGABE der Gesamtkapazität aller mitgeführten Schlauchboote in Personen und

(ABDECKUNG) — STREICHUNG VON „C” , wenn Schlauchboote über keine Abdeckung verfügen, und

(FARBE) — ANGABE der Farbe der mitgeführten Schlauchboote.

A/(FARBE UND MARKIERUNGEN DES LUFTFAHRZEUGS), dabei gilt:ANGABE der Farbe des Luftfahrzeugs und signifikanter Markierungen.
N/(ANMERKUNGEN), dabei gilt:STREICHUNG VON „N” , falls keine Anmerkungen, oder ANGABE sonstiger mitgeführter Überlebensausrüstungen und sonstiger Anmerkungen zur Überlebensausrüstung.
C/(PILOT), dabei gilt:ANGABE des verantwortlichen Piloten.

2.3
aufgegeben von

ANGABE
des Namens der Stelle, der Agentur oder der Person, die den Flugplan aufgibt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.