ANHANG IV VO (EU) 2023/1773
Inhalt der empfohlenen Mitteilung von Anlagenbetreibern an berichtspflichtige Anmelder
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1.
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INHALT DER VORLAGE FÜR DIE EMISSIONSDATENMITTEILUNG
Allgemeine Angaben
- 1.
-
Angaben zur Anlage:
- a)
- Name und Kontaktangaben des Anlagenbetreibers;
- b)
- Name der Anlage;
- c)
- Kontaktangaben für die Anlage;
- d)
- die eindeutige Anlagenkennung, falls vorhanden;
- e)
- der einschlägige Ortscode der Vereinten Nationen für Handel und Transport (UN/LOCODE) für den Standort;
- f)
- die genaue Anschrift und deren englische Transkription;
- g)
- geografische Koordinaten der Hauptemissionsquelle der Anlage.
- 2.
- Angabe der Produktionsverfahren und -wege für alle in Tabelle 1 des Anhangs II aufgeführten zusammengefassten Warenkategorien;
- 3.
-
Angaben für jede der Waren (gesondert nach KN-Code oder in zusammengefassten Warenkategorien gemäß Anhang II Abschnitt 2):
- a)
- spezifische direkte graue Emissionen der einzelnen Waren;
- b)
- Angaben zu Datenqualität und verwendeten Methoden, insbesondere dazu, ob die grauen Emissionen ausschließlich auf Grundlage der Überwachung bestimmt wurden oder ob von der Kommission für den Übergangszeitraum zur Verfügung gestellte und veröffentlichte Standardwerte verwendet wurden;
- c)
- spezifische indirekte graue Emissionen der einzelnen Waren sowie die zur Bestimmung des Emissionsfaktors verwendete Methode und Informationsquelle;
- d)
- für Strom als eingeführte Ware verwendeter Emissionsfaktor, ausgedrückt in Tonnen CO2e pro MWh sowie die für die Bestimmung des Emissionsfaktors von Strom verwendete Datenquelle oder Methode, soweit diese von den von der Kommission im CBAM-Übergangsregister zur Verfügung gestellten Emissionsfaktoren abweichen;
- e)
- soweit anstelle tatsächlicher Daten für die spezifischen grauen Emissionen von der Kommission für den Übergangszeitraum zur Verfügung gestellte und veröffentlichte Standardwerte verwendet werden: kurze Begründung für diese Vorgehensweise;
- f)
- soweit relevant, sektorspezifische Angaben gemäß Abschnitt 2 dieses Anhangs;
- g)
- gegebenenfalls Angaben zum zu entrichtenden CO2-Preis. Ist für aus anderen Anlagen bezogenen Vorläuferstoffen ein CO2-Preis zu entrichten, sind die zu entrichtenden CO2-Preise für solche Vorläuferstoffe gesondert nach Ursprungsland aufzuführen.
Empfohlene Verbesserung zu „Allgemeine Angaben”
- 1.
-
Gesamtemissionen der Anlage, einschließlich:
- a)
- Tätigkeitsdaten und Berechnungsfaktoren für jeden verwendeten Stoffstrom;
- b)
- Emissionen jeder der nach einer auf Messung beruhenden Methodik überwachten Emissionsquellen;
- c)
- nach anderen Methoden bestimmte Emissionen;
- d)
- Menge CO2, die aus anderen Anlagen bezogen oder an andere Anlagen ausgeführt wurde, sei es zur geologischen Speicherung oder als Input für Erzeugnisse, in denen CO2 dauerhaft chemisch gebunden ist.
- 2.
- Bilanz der messbaren Wärme, der Restgase und des Stroms, die importiert, erzeugt, verbraucht bzw. ausgeführt wurden;
- 3.
- Menge aller aus anderen Anlagen bezogenen Vorläuferstoffe und deren spezifische direkte und indirekte graue Emissionen;
- 4.
- Menge der in jedem Herstellungsverfahren verwendeten Vorläuferstoffe, ohne die in derselben Anlage hergestellten Vorläuferstoffe;
- 5.
- Angaben dazu, wie die zugeordneten direkten und indirekten Emissionen jedes Herstellungsverfahrens berechnet wurden;
- 6.
- Aktivitätsrate und zugeordnete Emissionen jedes der Herstellungsverfahren;
- 7.
- Liste aller relevanten hergestellten Waren nach KN-Code, einschließlich nicht unter gesonderte Herstellungsverfahren fallender Vorläuferstoffe;
- 8.
- kurze Beschreibung der Anlage, ihrer Hauptherstellungsverfahren, nicht für CBAM-Zwecke berücksichtigter Herstellungsverfahren, Hauptelemente der verwendeten Überwachungsmethodik; Angaben zur Einhaltung der Vorschriften eines zulässigen Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfsystems und zu den zur Verbesserung der Datenqualität ergriffenen Maßnahmen, insbesondere ob irgendeine Form von Überprüfung vorgenommen wurde;
- 9.
- ggf. Angaben zu dem im Strombezugsvertrag genannten Strom-Emissionsfaktor.
-
2.
-
IN DIE MITTEILUNG AUFZUNEHMENDE SEKTORSPEZIFISCHE PARAMETER
Zusammengefasste Warenkategorie | Anforderungen an Angaben im CBAM-Bericht |
---|---|
Gebrannter Ton und Lehm |
|
Zementklinker |
|
Zement |
|
Tonerdezement |
|
Wasserstoff |
|
Harnstoff |
|
Salpetersäure |
|
Ammoniak |
|
Gemischte Düngemittel |
|
Eisenerzsinter |
|
Roheisen |
|
FeMn Ferromangan |
|
FeCr — Ferrochrom |
|
FeNi — Ferronickel |
|
DRI (Direkt reduziertes Eisen) |
|
Rohstahl |
|
Eisen- oder Stahlerzeugnisse |
|
Aluminium in Rohform |
|
Aluminiumerzeugnisse |
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