Artikel 39 VO (EU) 2023/194

Verbot der Befischung von Teufelsrochen

Fischereifahrzeuge der Union dürfen im IATTC-Übereinkommensbereich keine Teufelsrochen (Familie der Mobulidae, zu der auch die Gattungen Manta und Mobula gehören) befischen und keine Körperteile oder ganzen Körper von Teufelsrochen an Bord mitführen, umladen, anlanden, lagern, zum Verkauf anbieten oder verkaufen. Sobald bemerkt wird, dass Teufelsrochen gefangen wurden, werden diese unverzüglich, soweit möglich lebend und unversehrt, wieder freigesetzt.

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