ANHANG VIII VO (EU) 2023/194
IOTC-ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH
- 1.
-
Höchstanzahl der Fischereifahrzeuge der Union, die im IOTC-Zuständigkeitsbereich tropischen Thunfisch befischen dürfen
Mitgliedstaat Höchstanzahl Schiffe Kapazität (BRZ) Spanien 22 61364 Frankreich 27 45383 Portugal 5 1627 Italien 1 2137 Union 55 110511
- 2.
-
Höchstanzahl der Fischereifahrzeuge der Union, die im IOTC-Zuständigkeitsbereich Schwertfisch und Weißen Thun befischen dürfen
Mitgliedstaat Höchstanzahl Schiffe Kapazität (BRZ) Spanien 27 11590 Frankreich 41 (1) 7882 Portugal 15 6925 Union 83 26397
- 3.
- Die unter Nummer 1 genannten Fischereifahrzeuge dürfen im IOTC-Zuständigkeitsbereich auch Schwertfisch und Weißen Thun befischen.
- 4.
- Die unter Nummer 2 genannten Fischereifahrzeuge dürfen im IOTC-Zuständigkeitsbereich auch tropischen Thunfisch befischen.
Fußnote(n):
- (1)
In dieser Zahl sind in Mayotte registrierte Fischereifahrzeuge nicht enthalten; sie kann künftig im Einklang mit dem Fischereiflottenentwicklungsplan von Mayotte erhöht werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.