ANHANG VIII VO (EU) 2023/194

IOTC-ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH

1.
Höchstanzahl der Fischereifahrzeuge der Union, die im IOTC-Zuständigkeitsbereich tropischen Thunfisch befischen dürfen

Mitgliedstaat Höchstanzahl Schiffe Kapazität (BRZ)
Spanien 22 61364
Frankreich 27 45383
Portugal 5 1627
Italien 1 2137
Union 55 110511

2.
Höchstanzahl der Fischereifahrzeuge der Union, die im IOTC-Zuständigkeitsbereich Schwertfisch und Weißen Thun befischen dürfen

Mitgliedstaat Höchstanzahl Schiffe Kapazität (BRZ)
Spanien 27 11590
Frankreich 41 (1) 7882
Portugal 15 6925
Union 83 26397

3.
Die unter Nummer 1 genannten Fischereifahrzeuge dürfen im IOTC-Zuständigkeitsbereich auch Schwertfisch und Weißen Thun befischen.
4.
Die unter Nummer 2 genannten Fischereifahrzeuge dürfen im IOTC-Zuständigkeitsbereich auch tropischen Thunfisch befischen.

Fußnote(n):

(1)

In dieser Zahl sind in Mayotte registrierte Fischereifahrzeuge nicht enthalten; sie kann künftig im Einklang mit dem Fischereiflottenentwicklungsplan von Mayotte erhöht werden.

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