Artikel 1 VO (EU) 2023/195
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2023 festgesetzt. Ferner wird klargestellt, wie der mit der Verordnung (EU) 2022/110 eingeführte Ausgleichsmechanismus für die Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands für Schleppnetzfischer im Jahr 2022 angewandt wurde.
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