Artikel 23 VO (EU) 2023/195
Datenübermittlung
Bei der Übermittlung von Daten über die Mengen der angelandeten Fänge von Sprotte und Steinbutt aus den Unionsgewässern des Schwarzen Meers gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 an die Kommission verwenden die Mitgliedstaaten die in Anhang VIII der vorliegenden Verordnung angegebenen Bestandscodes.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.