ANHANG VO (EU) 2023/2049
Anhang II Teil A der Verordnung (EU) 2017/852 wird wie folgt geändert:
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1.
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Folgender Eintrag 3a wird eingefügt:
Mit Quecksilber versetzte Produkte | Datum, ab dem Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten verboten sind |
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31.12.2025 |
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2.
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Folgender Eintrag 6a wird eingefügt:
Mit Quecksilber versetzte Produkte | Datum, ab dem Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten verboten sind |
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31.12.2025 |
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3.
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Die folgenden Einträge 10 und 11 werden angefügt:
Mit Quecksilber versetzte Produkte | Datum, ab dem Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten verboten sind |
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31.12.2025 |
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31.12.2025 |
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