Artikel 13 VO (EU) 2023/2053
Jährliche Fangkapazitätsmanagementpläne
Jeder Mitgliedstaat mit einer Quote für Roten Thun erstellt einen jährlichen Fangkapazitätsmanagementplan. In diesem Plan passen die Mitgliedstaaten die Anzahl der Fangschiffe und Tonnaren so an, dass sichergestellt ist, dass die Fangkapazität den Fangmöglichkeiten entspricht, die den Fangschiffen und Tonnaren für den betreffenden Quotenzeitraum zugeteilt werden. Die Mitgliedstaaten passen die Fangkapazität unter Verwendung der im einschlägigen Unionsrechtsakt über die Aufteilung von Fangmöglichkeiten festgelegten Parameter an. Die Anpassung der Fangkapazität der Union für Ringwadenfänger wird auf eine maximale Änderung um 20 % im Vergleich zur Basisfangkapazität von 2018 begrenzt.
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