Artikel 15 VO (EU) 2023/2053

Jährliche Aufzuchtmanagementpläne

(1) Jeder Mitgliedstaat mit einer Quote für Roten Thun erstellt einen jährlichen Aufzuchtmanagementplan.

(2) Im jährlichen Aufzuchtmanagementplan sorgt jeder Mitgliedstaat dafür, dass die Gesamteinsatzkapazität und die Gesamtaufzuchtkapazität der geschätzten, für die Aufzucht verfügbaren Menge an Rotem Thun entsprechen.

(3) Die Mitgliedstaaten begrenzen ihre Aufzuchtkapazität für Thun auf die Gesamtaufzuchtkapazität, die im Jahr 2018 im ICCAT-Register der Thunfischfarmen, die für Roten Thun zugelassen sind (im Folgenden „ICCAT-Register der für die Aufzucht von Rotem Thun zugelassenen Farmen” ), eingetragen oder zugelassen und der ICCAT gemeldet wurde.

(4) Die Höchstmenge wild gefangenen Roten Thuns, der neu in die Thunfischfarmen eines Mitgliedstaats eingesetzt werden darf, wird auf die Einsatzmengen begrenzt, die die Farmen dieses Mitgliedstaats in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 im ICCAT-Register der für die Aufzucht von Roten Thun zugelassenen Farmen eintragen ließen.

(5) Muss ein Mitgliedstaat die Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der in einer oder mehreren seiner Thunfischfarmen eingesetzt werden soll, erhöhen, so muss diese Erhöhung den diesem Mitgliedstaat zugeteilten Fangmöglichkeiten und den Einfuhren von lebendem Roten Thun aus einem anderen Mitgliedstaat oder einer anderen Vertragspartei entsprechen.

(6) Die Mitgliedstaaten leiten Statistiken über die jährlich in Netzkäfige eingesetzte Menge (Einsetzen von wild gefangenem Fisch) sowie die jährliche Menge an Entnahmen und Ausfuhren an die Kommission weiter, die die Daten dem ICCAT-Sekretariat übermittelt, bis das ICCAT-Sekretariat eine Funktion zur Datenextraktion im eBCD-System entwickelt hat und diese Funktion verfügbar ist.

(7) Die Mitgliedstaaten legen der Kommission gegebenenfalls bis zum 15. Mai jedes Jahres überarbeitete Bewirtschaftungspläne vor, die bis zum 1. Juni jedes Jahres an das ICCAT-Sekretariat übermittelt werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.