Artikel 42 VO (EU) 2023/2053

ICCAT-Umsetzerklärung

(1) Nach Abschluss des Umsetzvorgangs füllt der abgebende Betreiber die ICCAT-Umsetzerklärung (im Folgenden „ITD” ) nach dem Muster in Anhang VI aus und übermittelt sie an:

a)
die zuständigen Behörden des Flaggenmitgliedstaats oder des für die Tonnare zuständigen Mitgliedstaats,
b)
den regionalen ICCAT-Beobachter, sofern die Anwesenheit dieses Beobachters obligatorisch ist, und
c)
gegebenenfalls den Kapitän des Schleppers oder den Betreiber des Empfängerbetriebs.

(2) Die ITD werden von den Behörden des Mitgliedstaats nummeriert, der für das Fischereifahrzeug, die Thunfischfarm oder die Tonnare zuständig ist, von dem/der die Umsetzung ausgeht. Die Nummer der ITD umfasst die drei Buchstaben des Codes des Mitgliedstaats, gefolgt von der vierstelligen Jahresangabe und einer dreistelligen laufenden Nummer, gefolgt von den drei Buchstaben „ITD” (MS-20**/xxx/ITD).

(3) Das Original der IDT liegt während der Umsetzung in den Empfängerbetrieb vor, in dem Exemplare von Rotem Thun in Netzkäfige eingesetzt werden sollen.

Bei der ersten Umsetzung wird das Original der IDT vom abgebenden Betreiber dupliziert, wenn ein einzelner Fang aus der Ringwade oder der Tonnare in mehr als einen Transportkäfig umgesetzt wird.

Im Fall einer weiteren Umsetzung aktualisiert der Kapitän des abgebenden Schleppers die IDT, indem er Teil 3 (weitere Umsetzungen) ausfüllt, und stellt die aktualisierte IDT dem aufnehmenden Schlepper bereit.

Eine Kopie der ITD wird an Bord der abgebenden Fangschiffe oder Schlepper bzw. vom Betreiber der abgebenden Tonnare oder der abgebenden Thunfischfarm aufbewahrt und kann während der gesamten Fangsaison jederzeit zu Kontrollzwecken eingesehen werden.

(4) Die Kapitäne von Schiffen, die Umsetzungen durchführen, melden ihre Tätigkeiten im Einklang mit Anhang II.

(5) Angaben zu Fischen, die während der Umsetzung oder der Beförderung zum Empfängerbetrieb verendet sind, werden nach dem Verfahren gemäß Anhang XIII aufgezeichnet.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.