Präambel VO (EU) 2023/215
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die spanische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 der Kommission(2) enthält einen Fehler in Erwägungsgrund 24 Satz 2 und in Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 2 Ziffer v, durch den die Bedeutung der Bestimmungen verändert wird.
- (2)
- Die spanische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
- (3)
- Die in dieser Durchführungsverordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der am 4. Juni 2021 abgegebenen Stellungnahme des Ausschusses für handelspolitische Schutzinstrumente —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 176 vom 30.6.2016, S. 2.
- (2)
ABl. L 238 vom 6.7.2021, S. 32.
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