Präambel VO (EU) 2023/215

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die spanische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 der Kommission(2) enthält einen Fehler in Erwägungsgrund 24 Satz 2 und in Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 2 Ziffer v, durch den die Bedeutung der Bestimmungen verändert wird.
(2)
Die spanische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
(3)
Die in dieser Durchführungsverordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der am 4. Juni 2021 abgegebenen Stellungnahme des Ausschusses für handelspolitische Schutzinstrumente —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 176 vom 30.6.2016, S. 2.

(2)

ABl. L 238 vom 6.7.2021, S. 32.

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