Artikel 18 VO (EU) 2023/2405
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2024.
Die Artikel 4, 5, 6, 8 und 10 gelten dagegen ab dem 1. Januar 2025.
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