Artikel 10 VO (EU) 2023/2418

Förderfähige Stellen

Folgende Rechtsträger kommen für eine Finanzierung in Betracht, sofern sie die in Artikel 197 der Haushaltsordnung festgelegten Förderfähigkeitskriterien erfüllen:

a)
Behörden der Mitgliedstaaten,
b)
Behörden assoziierter Länder,
c)
Beschaffungsbeauftragte.

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