Artikel 10 VO (EU) 2023/2418
Förderfähige Stellen
Folgende Rechtsträger kommen für eine Finanzierung in Betracht, sofern sie die in Artikel 197 der Haushaltsordnung festgelegten Förderfähigkeitskriterien erfüllen:
- a)
- Behörden der Mitgliedstaaten,
- b)
- Behörden assoziierter Länder,
- c)
- Beschaffungsbeauftragte.
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