Artikel 11 VO (EU) 2023/2429

Inkrafttreten und Geltungsbereich

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab 1. Januar 2025, mit Ausnahme von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c, der ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gilt.

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