ANHANG III VO (EU) 2023/2430

Konformitätsbescheinigung gemäß Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 10 Absätze 2 und 3 für die Erzeugnisse, die den Vermarktungsnormen der Europäischen Union entsprechen müssenb

1.
Händler

Bescheinigung der Konformität mit den Vermarktungsnormen der Europäischen Union für frisches Obst und Gemüse und Bananen

Nr. …

(Diese Bescheinigung ist ausschließlich für die Kontrollstelle bestimmt.)

2.
Auf der Verpackung angegebener Packbetrieb (soweit es sich nicht um den Händler handelt)
3.
Kontrollstelle
4.
Kontrollort/Ursprungsland(1)
5.
Bestimmungsregion bzw. -land
6.
Kennzeichen des Transportmittels
7.

intern
Einfuhr
Ausfuhr

(Bei Bananen bezieht sich dies gegebenenfalls auf Kontrollen am Bestimmungsort)

8.
Packstücke (Anzahl und Art)

-

-

9.
Art des Erzeugnisses (Sorte, soweit in der Norm vorgegeben)
10.
Güteklasse
11.
Gesamtgewicht in kg (netto)
12.
Die vorstehend bezeichnete Sendung entspricht zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung den geltenden Vermarktungsnormen der Europäischen Union.

Voraussichtliche Zollstelle … Ort und Datum der Ausstellung…

Gültig bis (Datum):

Kontrolleur (Name in Druckbuchstaben):

Unterschrift … Siegel der zuständigen Behörde…

13.
Feststellungen

Fußnote(n):

(1)

Bei Wiederausfuhr in Feld 9 den Ursprung der Ware angeben.

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