Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2023/246

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 30. Januar 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. Kullgren

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.