Artikel 2 VO (EU) 2023/2485

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2024.

Anhang I Nummer 28 und Anhang II Nummer 26 gelten jedoch ab dem 1. Januar 2025.

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