Artikel 1 VO (EU) 2023/255
Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung für den im Anhang beschriebenen Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Aromastoffe” einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
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