Artikel 1 VO (EU) 2023/2623

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

1.
„Flämisches Netzblatt” das sich verjüngende Netzteil einer Baumkurre, dessen

hinteres Ende unmittelbar am Steert befestigt ist,

Netztuch im oberen und unteren Abschnitt aus Maschen mit mindestens 120 mm Maschenöffnung, gemessen zwischen den Knoten, besteht und

gestreckte Länge mindestens 3 m beträgt;

2.
„Seltra-Netzblatt” eine Selektionsvorrichtung, die

aus einem Obernetz mit einer Maschenöffnung von mindestens 270 mm (Rautenmaschen) oder aus einem Obernetz mit einer Maschenöffnung von mindestens 300 mm (Quadratmaschen) besteht, das in einem Kastenabschnitt mit vier Netzblättern angebracht ist, im geraden Abschnitt eines Steerts,

mindestens drei Meter lang ist,

sich nicht mehr als vier Meter von der Steertleine befindet und

über die volle Breite des Oberblatts des Kastenabschnitts des Schleppnetzes (d. h. von Laschverstärkung zu Laschverstärkung) reicht;

3.
„Netzgitter-Selektionsvorrichtung” eine Selektionsvorrichtung bestehend aus einem Abschnitt mit vier Netzblättern, der in einem Schleppnetz mit zwei Netzblättern angebracht ist, mit einem schrägen Netzblatt mit einer Maschenöffnung von mindestens 200 mm (Rautenmaschen), wobei die Selektionsvorrichtung zu einem Fluchtfenster an der Oberseite des Schleppnetzes führt;
4.
„CEFAS-Netzgitter” eine vom Centre for Environment, Fisheries and Aquaculture Science entwickelte Netzgitter-Selektionsvorrichtung für Kaisergranat in der Irischen See;
5.
„Flip-Flap-Netz” ein mit einem Netztuch ausgestattetes Schleppnetz, das zur Reduzierung des Fangs von Kabeljau, Schellfisch und Wittling in der Fischerei auf Kaisergranat entwickelt wurde;
6.
„Steinschutzleine” eine Fanggerätanpassung von Baumkurren in der Grundfischerei, mit der verhindert werden soll, dass Steine und Geröll in das Schleppnetz geraten und sowohl das Fanggerät als auch die Fänge beschädigen;
7.
„Benthos-Auslass-Fenster” ein Netztuch mit größeren Maschen oder Quadratmaschennetztuch, das in das untere Netzblatt eines Schleppnetzes — in der Regel einer Baumkurre — eingefügt ist, um benthisches Material und Meeresbodenablagerungen freizusetzen, bevor sie in den Steert gelangen;
8.
„Schutzgebiet Keltische See” die Gewässer innerhalb der ICES-Divisionen 7f, 7g und des nördlich von 50° N und östlich von 11° W gelegenen Teils von 7j;
9.
Voracera eine vor Ort entworfene und gebaute Leine mit mechanisierten Haken, die von der handwerklichen Flotte bei der Fischerei auf Rote Fleckbrasse im Süden Spaniens in der ICES-Division 9a eingesetzt wird.

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