Artikel 1 VO (EU) 2023/2720

Die Einfuhrzölle auf die im Anhang aufgeführten Erzeugnisse werden im Rahmen der Zollkontingente für die angegebenen Mengen und Zeiträume ausgesetzt oder auf die aufgeführten Zollsätze gesenkt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.