Artikel 2 VO (EU) 2023/2834

Bearbeitungskosten

(1) Die Bearbeitungskosten, die bei der Umrechnung von Rohreis auf geschälten Reis zu berücksichtigen sind, betragen 47,13 EUR je Tonne Rohreis.

(2) Die Bearbeitungskosten, die bei der Umrechnung von geschältem auf geschliffenen Reis zu berücksichtigen sind, betragen 47,13 EUR je Tonne geschälten Reis.

(3) Die Bearbeitungskosten für die Umrechnung von halbgeschliffenem auf geschliffenen Reis werden nicht berücksichtigt.

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