ANHANG VO (EU) 2023/2846

Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: Sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b2972-ex Extrakt von rotem Quebracho

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Holzextrakt aus Schinopsis balansae Engl.

Fest

Charakterisierung des Wirkstoffs

Extrakt aus kondensierten Tanninen von rotem Quebracho

Extrakt aus Holz von Schinopsis balansae Engl. durch Dämpfen unter Druck, weitere Filtration, Konzentration und Sprühtrocknung der konzentrierten Lösung gemäß der Definition des Europarats(1) .

Spezifikation

Kondensierte Tannine: 70-87 %

FEMA-Nummer: 2972

Analysemethode (2)

Zur Quantifizierung von kondensierten Tanninen (phytochemischer Marker) im Futtermittelzusatzstoff: indirekte gravimetrische Analyse von Gerbstoffen durch Fixierung der absorbierenden Verbindungen auf schwach chromiertem Hautpulver — ISO 14088

Masttruthühner - - 540
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Das Mischen von Extrakt von rotem Quebracho mit anderen pflanzlichen Zusatzstoffen ist zulässig, sofern der Gehalt an kondensierten Tanninen in Futtermittel-Ausgangserzeugnissen und Mischfuttermitteln für die jeweilige Tierart oder Tierkategorie unter der Höchstmenge oder empfohlenen Menge bei Verwendung eines einzelnen Zusatzstoffes liegt.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
10. Januar 2034
Masthühner und Mastgeflügel von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung - - 400
Alle Lege- und Zuchtgeflügelarten - - 600
Ferkel, Ferkel von Suidae von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung und Mastschweine von Suidae von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung - - 720
Mastschweine - - 860
Sauen - - 1050
Mastkälber (Milchaustauschfuttermittel) - - 1680

Wiederkäuer für Mastzwecke, ausgenommen Schafe und Ziegen

Pferde

- - 1580
Schafe, Ziegen - - 1580
Milchkühe und zur Milcherzeugung genutzte Wiederkäuer von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung, ausgenommen Schafe und Ziegen - - 1030
Kaninchen - - 630
Salmoniden und Fische von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung - - 1810
Zierfische - - 3000
Hunde - - 1900
Ziervögel 317
Katzen - - 317
Sonstige Tierarten und Tierkategorien - - 317

Fußnote(n):

(1)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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