Artikel 1 VO (EU) 2023/2867

Gegenstand und Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung enthält die Leitprinzipien und Kriterien für die Festlegung der Verfahren zur Überprüfung, ob die in den Übereinstimmungsbescheinigungen angegebenen CO2-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch von in Betrieb befindlichen Fahrzeugen entsprechen. Zudem enthält sie die Verfahren für die Überprüfung, ob Strategien vorhanden sind, mit denen die Ergebnisse eines Fahrzeugs in den Tests für die Typgenehmigung künstlich verbessert werden ( „Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge” ).

(2) Diese Verordnung gilt nicht für

a)
Fahrzeuge, die von der Messung der CO2-Emissionen ausgenommen sind;
b)
Hersteller, die mit allen ihren verbundenen Unternehmen insgesamt für weniger als 1000 neue Personenkraftwagen oder weniger als 1000 neue leichte Nutzfahrzeuge verantwortlich waren, die in der Union in dem Kalenderjahr zugelassen wurden, das zwei Jahre vor dem Kalenderjahr liegt, in dem gemäß Artikel 3 Absatz 1 Prüffamilien in Betrieb befindlicher Fahrzeuge ausgewählt wurden.

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