Artikel 1 VO (EU) 2023/3

Die Verordnung (EU) 2019/1781 wird wie folgt berichtigt:

1.
In Erwägungsgrund 7 erhält Satz 2 folgende Fassung:

Im Jahr 2015 wurden mit Drehzahlregelungen ca. 265 TWh elektrische Energie aus dem Netz in elektrische Energie mit einer für die betriebene Anwendung geeigneten Frequenz umgewandelt, was 105 Mio. t CO2-Emissionen entspricht.

2.
Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer v erhält folgende Fassung:

v)
für den direkten Betrieb am Netz bemessen sind.

3.
Artikel 3 Nummer 7 erhält folgende Fassung:

7.
„Netzstrom” bezeichnet die Stromversorgung aus dem Netz;.

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