Artikel 1 VO (EU) 2023/3
Die Verordnung (EU) 2019/1781 wird wie folgt berichtigt:
- 1.
-
In Erwägungsgrund 7 erhält Satz 2 folgende Fassung:
Im Jahr 2015 wurden mit Drehzahlregelungen ca. 265 TWh elektrische Energie aus dem Netz in elektrische Energie mit einer für die betriebene Anwendung geeigneten Frequenz umgewandelt, was 105 Mio. t CO2-Emissionen entspricht.
- 2.
-
Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer v erhält folgende Fassung:
- v)
- für den direkten Betrieb am Netz bemessen sind.
- 3.
-
Artikel 3 Nummer 7 erhält folgende Fassung:
- 7.
- „Netzstrom” bezeichnet die Stromversorgung aus dem Netz;.
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