Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2023/331
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 14. Februar 2023.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
E. Svantesson
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.