Kennnummer des Zusatzstoffs |
Zusatzstoff |
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode |
Tierart oder Tierkategorie |
Höchstalter |
Mindestgehalt |
Höchstgehalt |
Sonstige Bestimmungen |
Geltungsdauer der Zulassung |
mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % |
Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung
|
3a700 |
„Vitamin E” oder „all-rac-alpha-Tocopherylacetat” |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
all rac-alpha-Tocopherylacetat
flüssig
Charakterisierung des Wirkstoffs
all rac-alpha-Tocopherylacetat
C31H52O3
CAS-Nummer: 7695-91-2
Reinheit: > 93 %
Hergestellt durch chemische Synthese
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
-
1.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
-
2.
-
Der Zusatzstoff kann auch über Tränkwasser verwendet werden.
-
3.
-
Wenn in der Kennzeichnung der Vitamin-E-Gehalt aufgeführt ist, sind folgende Äquivalente für die Maßeinheiten zu verwenden:
- —
-
1 mg all-rac-alpha-Tocopherylacetat = 1 IE
-
4.
-
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und von Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Hautschutz, zu verwenden.
|
8. März 2033
|
Analysemethode
(1)
-
1.
-
Zur Bestimmung von Vitamin E (als Öl) in Futtermittelzusatzstoffen: Europäisches Arzneibuch Ph. Eur. 07/2011:0439.
-
2.
-
Zur Bestimmung von Vitamin E (als Pulver) in Futtermittelzusatzstoffen: Europäisches Arzneibuch Ph. Eur. 01/2011:0691.
-
3.
-
Zur Bestimmung des Gehalts an zugelassenem Vitamin E in Mischfuttermitteln: Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission(2).
|
3a700i |
„Vitamin E” oder „all-rac-alpha-Tocopherylacetat” |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Zubereitung mit ≥ 50 % all-rac-alpha-Tocopherylacetat
fest
Charakterisierung des Wirkstoffs
all rac-alpha-Tocopherylacetat
C31H52O3
CAS-Nummer: 7695-91-2
Reinheit: > 93 %
Hergestellt durch chemische Synthese
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
-
1.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
-
2.
-
Der Zusatzstoff kann auch über Tränkwasser verwendet werden.
-
3.
-
Wenn in der Kennzeichnung der Vitamin-E-Gehalt aufgeführt ist, sind folgende Äquivalente für die Maßeinheiten zu verwenden:
- —
-
1 mg all-rac-alpha-Tocopherylacetat = 1 IE
-
4.
-
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und von Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Hautschutz, zu verwenden.
|
8. März 2033
|
Analysemethode
(1)
-
1.
-
Zur Bestimmung von Vitamin E (als Öl) in Futtermittelzusatzstoffen: Europäisches Arzneibuch Ph. Eur. 07/2011:0439.
-
2.
-
Zur Bestimmung von Vitamin E (als Pulver) in Futtermittelzusatzstoffen: Europäisches Arzneibuch Ph. Eur. 01/2011:0691.
-
3.
-
Zur Bestimmung des Gehalts an zugelassenem Vitamin E in Mischfuttermitteln: Verordnung (EG) Nr. 152/2009(2).
|
3a700ii |
„Vitamin E” oder „RRR-alpha-Tocopherylacetat” |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Zubereitung mit ≥ 25 % RRR-alpha-Tocopherylacetat
fest
Charakterisierung des Wirkstoffs
RRR-alpha-Tocopherylacetat
C31H52O3
CAS-Nummer: 58-95-7
Reinheit: > 40 %
Chemisch synthetisiert aus pflanzlichen Ölen.
|
Alle Tierarten |
— |
— |
— |
-
1.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
-
2.
-
Der Zusatzstoff kann auch über Tränkwasser verwendet werden.
-
3.
-
Wenn in der Kennzeichnung der Vitamin-E-Gehalt aufgeführt ist, sind folgende Äquivalente für die Maßeinheiten zu verwenden:
- —
-
1 mg RRR-alpha-Tocopherylacetat = 1,36 IE
-
4.
-
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und von Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Hautschutz, zu verwenden.
|
8. März 2033
|
Analysemethode
(1)
-
1.
-
Zur Bestimmung von Vitamin E (als Öl) in Futtermittelzusatzstoffen: Europäisches Arzneibuch EP-1257.
-
2.
-
Zur Bestimmung von Vitamin E (als Pulver) in Futtermittelzusatzstoffen: Europäisches Arzneibuch Ph. Eur. 01/2011:0691.
-
3.
-
Zur Bestimmung des Gehalts an zugelassenem Vitamin E in Mischfuttermitteln: Verordnung (EG) Nr. 152/2009(2).
|