Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2023/371

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 13. Februar 2023

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Janusz Wojciechowski

Mitglied der Kommission

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