Artikel 2 VO (EU) 2023/377
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung gilt weiterhin für Erzeugnisse, die vor dem 14. September 2023 in der Union hergestellt oder in die Union eingeführt wurden, außer in Bezug auf Nikotin bei Hagebutten und Tees.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.