Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2023/399
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 15. Februar 2023
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Janusz Wojciechowski
Mitglied der Kommission
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